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Rechtliche Betreuung

Als überörtliche Betreuungsbehörde in Rheinland-Pfalz fördert und koordiniert das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) die Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure im Betreuungsrecht auf örtlicher und überörtlicher Ebene. Es verfolgt dabei das Ziel, in Rheinland-Pfalz eine ausreichende Zahl an rechtlicher Betreuung für Erwachsene, insbesondere durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sicherzustellen. Außerdem unterstützt es die Vertretung von Menschen durch Vorsorgevollmachten und andere vorsorgende Verfügungen im Sinne der sog. Privatautonomie, um den Grundrechteingriff durch die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden. Durch landesweite Maßnahmen und Kampagnen trägt das Landesamt dazu bei, die Qualität der rechtlichen Betreuung, insbesondere im Sinne des Art. 12 Abs. 3 und 4 UN BRK sicherzustellen und die im Betreuungsverfahren beteiligten Stellen miteinander zu vernetzen. Dadurch entstehen günstige Rahmenbedingungen für die rechtliche Betreuung für Menschen mit Beeinträchtigungen oder mit Pflegebedarf, die aufgrund Krankheit oder Behinderung außerstande sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten im Land Rheinland-Pfalz ganz oder teilweise zu besorgen.

Die rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. In diesem Fall bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bzw. eine rechtliche Betreuerin zur Seite. Diese unterstützen die betroffenen Menschen, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, beim Umgang mit Behörden, bei der Organisation von sozialen oder pflegerischen Diensten, beim Ermöglichen oder der Sicherstellung medizinischer Behandlungen. 

Die rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung, um der betreuten Person ein selbst bestimmtes Leben unter Achtung ihrer Grundrechte zu ermöglichen. Dabei sollen die Wünsche der betreuten Person immer im Vordergrund stehen. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen ihre Klientinnen und Klienten in Entscheidungssituationen. Sie planen, organisieren und koordinieren komplexe Prozesse und müssen in Situationen großer Not auch sensible Entscheidungen über Eingriffe in die Freiheitsrechte treffen. Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt daher umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z. B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychologie, Sozialpsychiatrie, sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten. Professionalität ist die Grundlage für qualitativ abgesichertes Handeln in der betreuungsrechtsrechtlichen Praxis.

  • Ansprechpartner für alle Akteurinnen und Akteure im Netzwerk Betreuungsrecht
    Als überörtliche Betreuungsbehörde versteht sich das LSJV als Ansprechpartner für alle, die mit rechtlicher Betreuung zu tun haben.
  • Förderung von Betreuungsvereinen
    Das LSJV vergibt die staatliche Anerkennung an Betreuungsvereine gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Betreuungsgesetzes sowie des Landesausführungsrechtes zum Betreuungsgesetz. Zudem sorgt das LSJV für eine qualifizierte und strukturierte Begleitung der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer.
  • Unterstützung der örtlichen Betreuungsbehörden und Netzwerkarbeit
    Die Bildung örtlicher und überörtlicher Netzwerke zur Unterstützung des Betreuungswesens wird durch das LSJV unterstützt. Dazu werden Fachtagungen, Fortbildungen und Arbeitstreffen zum Erfahrungsaustausch auf Landesebene veranstaltet, teilweise gemeinsam mit den örtlichen Betreuungsbehörden. Diese werden außerdem in allen obliegenden Aufgaben nach dem Betreuungsorganisationsgesetz durch Beratung, fachliche Stellungnahmen und sonstigen Maßnahmen unterstützt.
  • Anerkennung von betreuungsspezifischen Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen 
    sowie von Sachkundelehrgängen für Berufsbetreuerinnen und -betreuern nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). 
  • Erstellen von Stellungnahmen zum anderweitigen Nachweis der Sachkunde für Berufsbetreuerinnen und -betreuer
    nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BtRegV (Diese Stellungnahme kann die Stammbehörde in Zweifelsfällen zu Inhalt und Umfang der nachgewiesenen Kenntnisse einholen.).
  • Fortbildungsangebote für Fachkräfte der örtlichen Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sowie für berufliche Betreuerinnen und Betreuer
  • Führen der Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft in Betreuungsangelegenheiten (LAG)  
  • Mitarbeit in bundes- und landesweiten Gremien zum Betreuungsrecht
Netzwerktagung

Betreuungsrecht

„Betreuungsrecht auf dem Weg zur größtmöglichen Selbstbestimmung und Selbstvertretung – Potentiale und Chancen nutzen – Autonomie fördern“


Landesarbeitsgemeinschaft in Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG)

Das LSJV ist neben dem oben genannten Führen der Geschäftsstelle auch Mitglied in der gesetzlich verankerten Landesarbeitsgemeinschaft in Betreuungsangelegenheiten in Rheinland-Pfalz (LAG BtG). Nach der Geschäftsordnung der Landesarbeitsgemeinschaft wird der Vorsitz auch durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin des LSJV sichergestellt. Alle Organisationen, Behörden und Personengruppierungen, die mit der rechtlichen Betreuung befasst sind, sind in der LAG BtG vertreten. Die Betreuungsbehörden, Betreuungsgerichte, Betreuungsvereine sowie beruflichen Betreuerinnen und Betreuer zählen zu den Mitgliedern und sind paritätisch vertreten. Gesundheitsbehörden, Vertreterinnen und Vertreter aus Forschung und Lehre sowie Heimaufsichten sind beteiligt.

Die LAG BtG fördert die Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten auf überörtlicher Ebene und koordiniert die fachliche Arbeit rund um die rechtliche Betreuung. Die Betreuungsangelegenheiten sollen dadurch gefördert und landesweit einheitlich umgesetzt werden.

Aufgaben und Ziele der LAG BtG

Auf Basis der laufenden Rechtsprechung und der Gesetzesreformen werden Grundsatzaussagen erarbeitet.

Die LAG BtG veranlasst Initiativen zur Förderung des Betreuungswesens und unterstützt die Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere durch Netzwerkarbeit.

Die kontinuierliche Entwicklung des Betreuungswesens in Rheinland-Pfalz wird durch Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen gefördert und durch entsprechende Presseveröffentlichungen, koordiniert durch das LSJV, begleitet.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Achim Rhein
Telefon 06131 967-260
rhein.achim-wilfried(at)lsjv.rlp.de

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Bei Fragen zu Vollmachten, der Betreuerbestellung, einem Betreuerwechsel oder einer Beschwerde, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpersonen der Örtlichen Betreuungsbehörden in den rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten, an das Netz an Betreuungsvereinen oder an die beim Amtsgericht ansässigen Betreuungsgerichte. 

Kontakte finden Sie hier: www.sozialportal.rlp.de