die Hände eines jüngeren Menschen in den Händen eines älteren Menschen

Finanzierung der Ausbildung in der Altenpflege (altes Recht)

Grundprinzip des Ausgleichsverfahrens, das im Jahre 2004 eingeführt wurde, ist es, dass alle Altenpflegeeinrichtungen im Land, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht, ihren Beitrag zur Finanzierung der Ausbildungskosten leisten.

Alle Einrichtungen zahlen in den sogenannten „Ausgleichspool“ ein, aus dem die ausbildenden Einrichtungen Zahlungen für die geleisteten Ausbildungsvergütungen erhalten. Durch dieses Verfahren werden Wettbewerbsnachteile für die ausbildenden Einrichtungen vermieden, da diese durch einen einheitlichen Ausgleichsbetrag pro Tag nicht teurer sind als Einrichtungen, welche nicht oder nur in geringem Umfang ausbilden und mit ihnen im direkten Wettbewerb stehen.

Am Ausgleichsverfahren sind im Jahre 2024 rund 1.430 vollstationäre, teilstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sowie nicht als Pflegeeinrichtung zugelassene sonstige Einrichtungen beteiligt. Sie zahlen im Kalenderjahr 2024 einen Ausgleichsbetrag von insgesamt rund 11,2 Millionen Euro, die an die ausbildenden Einrichtungen für die von ihnen gezahlten Ausbildungsvergütungen erstattet werden. Vollstationären, teilstationären und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden 50 % der tatsächlichen Ausbildungsvergütung pro Schülerin und Schüler, ambulanten Pflegeeinrichtungen 80 % erstattet.

Dieses Umlagevolumen in Höhe von insgesamt rund 11,2 Millionen Euro wird nach gleichmäßigen Grundsätzen auf die Einrichtungen verteilt. Bei einem vollstationären Platz beträgt dieser Betrag im Kalenderjahr 2024 bei einer Auslastung von 95 v. H. 0,69 Euro pro Tag und Person und bei einem teilstationären Platz bei einer Auslastung von 60 v. H. 0,42 Euro pro Tag und Person. Die ambulanten und nicht als Pflegeeinrichtung zugelassenen Pflegeeinrichtungen können demgegenüber die von ihnen erhobenen Ausgleichsbeträge über einen prozentualen Zuschlag auf die Pflegeleistungen in Höhe von 0,88901 v. H. im Kalenderjahr 2024 refinanzieren.

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Sefa Kara
Telefon 06131 967-295
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Die Daten zur Aktualisierung, Datenerhebung und Spitzabrechnung nach dem PflBG sind online einzureichen.