Kleines Mädchen pustet in eine Pusteblume, auf einer Wiese

Kinderschutz und Frühe Hilfen

Um Kindern und Jugendlichen ein gesundes und geschütztes Aufwachsen ermöglichen und sie vor Gefahren für das Kindeswohl schützen zu können, braucht es vielfältige, sowohl präventive als auch intervenierende Angebote.

Das sind die Aufgaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung im Bereich des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen:

Servicestelle Kindesschutz

Beratung und Unterstützung der Jugendämter beim Auf- und Ausbau der lokalen Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen

Bundesstiftung Frühe Hilfen

Beratung der Jugendämter in allen Fragen zur Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen

Zentrale Beratungsstelle für Kinderschutz

Fachliche Begleitung und Beratung der Kinderschutzdienste und ihrer Träger in Rheinland-Pfalz und ihre finanzielle Förderung

Zentrale Stelle nach dem Landeskinderschutzgesetz

Organisation der Früherkennungsuntersuchungen U4-U9 und der Jugendgesundheitsuntersuchung J1

Außerdem ist das LSJV zuständig für die

Das Landesprogramm „Guter Start ins Kinderleben“ ist als Lotsensystem in ca. dreiviertel aller rheinland-pfälzischen Kliniken mit geburtshilflicher Station implementiert. 

Durch ihre Beteiligung leisten die Kliniken einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Landes- und des Bundeskinderschutzgesetzes. Sie werden über die Bundestiftung Frühe Hilfen regelhaft finanziell gefördert. 

Die Abteilung Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) berät, unterstützt und begleitet die Geburtskliniken bei der Umsetzung sowie Sicherung der Qualität. 

Im Fokus des Programms steht die Kooperation und Verzahnung unterschiedlicher Helfersysteme, wie z. B. mit den Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger (FGKiKP) und anderen örtlichen Angeboten der Frühen Hilfen.

Zur nachhaltigen Unterstützung dieses Prozesses sowie zur weiteren Qualifizierung der Fachkräfte in den Kliniken bietet die Abteilung Landesjugendamt regelmäßig überregionale Fachtage, Fortbildungen und Workshops sowie individuelle Beratungsleistungen für die Geburtskliniken an.

Weitere Informationen

Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Werkbuch Vernetzung (NFH)

Kontakt

Andrea Michel
Telefon 06131 967-137
Telefax 06131 967-12137
michel.andrea(at)lsjv.rlp.de 

Durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wurde der Einsatz von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pflegern (FGKiKP) in Familien gestärkt. Sie sollen Familien eine niedrigschwellige Form der Unterstützung bieten und bei Bedarf eine Lotsenfunktion in weiterführende Hilfeangebote übernehmen. 

Im Rahmen Früher Hilfen gibt es für die Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zwei verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes. Entweder erfolgt ihr Einsatz als koordinierende Fachkraft in einer Geburtsklinik, die in Rheinland-Pfalz am Programm „Guter Start ins Kinderleben“ teilnimmt, oder über die aufsuchende Tätigkeit in einer Familie. 

Familienhebammen können bis zum Ende des ersten Lebensjahres eines Kindes eine Familie begleiten, FGKiKP bis zum Ende des dritten Lebensjahres. Der Einsatz und die Einsatzdauer orientieren sich dabei stets am individuellen Bedarf der zu betreuenden Familie. Dieses neue Arbeitsfeld stellt die Fachkräfte vor neue Herausforderungen und bedarf daher einer Zusatzqualifikation, die die Hebammen und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger auf ihr neues Tätigkeitsfeld gut vorbereiten soll.

Die Abteilung Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) plant, organisiert und führt landesweit die Qualifizierung zur Familienhebamme/ FGKiKP durch. Die berufsbegleitende Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte aus der Gesundheitshilfe, die eine grundständige Ausbildung als Hebamme oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in absolviert haben und über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen. Die Qualifizierungsmaßnahmen zu Familienhebammen bzw. zu FGKiKP orientieren sich seit Ende 2012 in ihrer Konzeption an den jeweiligen Kompetenzprofilen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (vgl. NZFH 2013/2014). Beide Berufsgruppen werden in Rheinland-Pfalz gemeinsam qualifiziert. Darüber hinaus tragen gemeinsame Fachtagungen, Fallwerkstätten, Fortbildungen und Workshops dazu bei, die Kooperationsbeziehungen zwischen den Akteurinnen und Akteuren positiv zu befördern.

Weitere Informationen

Kompetenzprofil Familienhebammen

Kompetenzprofil Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger in den Frühen Hilfen

Kontakt

Andrea Michel
Telefon 06131 967-137
Telefax 06131 967-12137
michel.andrea(at)lsjv.rlp.de