Soziale Beratungsstellen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert eine Vielzahl von sozialen Beratungsstellen, in denen Ratsuchende eine vertrauliche und kostenlose Beratung erhalten können.

Bei familienbezogenen Problemen und Erziehungsfragen sowie in Trennungs- und Scheidungssituationen bieten Erziehungsberatungsstellen Hilfe und Unterstützung. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen können sowohl bei individuellen Problemen als auch bei Fragen und Konflikten in Partnerschaft, Ehe und Familie in Anspruch genommen werden.

Seit 1999 bietet das Insolvenzrecht überschuldeten Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines festgelegten Verfahrens innerhalb von drei bis sechs Jahren (nach Antragstellung bei Gericht) von ihren Schulden zu befreien. Sie erhalten diese fachkundige Beratung und Unterstützung von den vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anerkannten „geeigneten“ Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren, den sog. Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Bei Schulden, die durch Suchtmittelabhängigkeit bedingt sind, bieten Schuldnerberatungsstellen in der Suchtkrankenhilfe ein spezielles Angebot. Die Beratung ist kostenlos und wird auf jeden Fall vertraulich behandelt.

Die Mitarbeitenden in den Suchtberatungsstellen bieten Betroffenen und Angehörigen Beratung und Betreuung an. Die Beratungsangebote sind grundsätzlich anonym und kostenfrei. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und für sie besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Suchtberatungsstellen vermitteln auch in weiterführende Hilfeangebote, zum Beispiel in Fachkliniken zur Entwöhnungsbehandlung. Im Rahmen ihrer Aufgaben haben eine Reihe von Suchtberatungsstellen besondere zusätzliche Schwerpunkte wie frauenspezifische Angebote oder Glücksspielsuchtprävention und -beratung gebildet.

Die Beratung rund um das Thema Schwangerschaft, Schwangerschaftskonfliktberatung, Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung bieten in Rheinland-Pfalz die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen an. Auf die Beratung hat jede schwangere Frau einen Anspruch. Die Beratung ist kostenfrei und anonym. Die Fachkräfte der Beratungsstellen für Schwangere​​​​​​​ nehmen sich Zeit, individuelle Fragen zu beantworten und nach Lösungen zu suchen.

Link zum Web-Sachbericht Schwangerenberatung

Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, können in jeder Schwangeren(konflikt)beratungsstelle in Rheinland-Pfalz Beratung zur Vertraulichen Geburt erhalten. Hierfür stehen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung, die auch anderen Fachkräften Fragen, die aus der praktischen Arbeit der Schwangeren(konflikt)beratungsstellen entstehen, beantworten können. Eine Arbeitsgruppe hat für Fachkräfte der Schwangeren(konflikt)beratungsstellen eine Arbeitshilfe erstellt, die in Form einer FAQ-Liste wesentliche Fragen zur Umsetzung des Verfahrens der Vertraulichen Geburt klärt.

Downloads

Beratungsstellen - Arbeitshilfe zur Umsetzung der Regelungen zur vertraulichen Geburt (Link zur externen Seite):
https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/MFFJIV/Familie/Arbeitshilfe_Vertrauliche_Geburt_RLP.pdf 

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Erziehungsberatung,
Schwangerenberatung, 
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