Behinderte Menschen haben einen festen Platz in der Gesellschaft. Sie können auf Hilfen zur Überwindung der Folgen ihrer Behinderung zählen und ein weitgehend selbst bestimmtes Leben führen. „Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft und im Arbeitsleben“ heißt es im Gesetz. Auch Menschen in wirtschaftlicher Not erfahren die Solidarität des Sozialstaats und Drogenabhängige, die zum Entzug bereit sind. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu. Es entwickelt vorausschauende sozialpolitische Konzepte, entscheidet über sinnvolle Fördermaßnahmen und veranlasst – wie im Fall der Drogenabhängigen – prompte Hilfe.
Der Bereich „Soziales“ informiert über folgende Dienste des Landesamtes:
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Fachausschuss bei den Werkstätten für behinderte Menschen
- Förderung
- Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
- Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII
- Hilfe für hör- und sprachbehinderte Eltern
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben
- Kalender „Behinderte Menschen malen“
- Kompetenzzentrum Soziales
- Landesblindengeld/Landespflegegeld
- Modellprogramm „Persönliches Budget für Arbeit“
- Pflegestützpunkte
- „Selbst bestimmen ... Hilfe nach Maß"
- Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
- Überörtliche Betreuungsbehörde und Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten
- Widerspruchsstelle/Justiziariat
- Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG
- Pflegedokumentation
- PsychKG-Aufsicht
- Maßregelvollzug-Aufsicht
- Vergütungsvereinbarungen
- Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für behinderte Menschen

