| Opferhilfe

Opferbeauftragter gedenkt Opfern von Terrorismus

Die bundesweite Trauerbeflaggung am 11. März weist auf den noch jungen Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt hin, der vor zwei Jahren von der Bundesregierung eingeführt wurde. „Der 11. März soll dazu dienen, das Schicksal und die Lebenssituation von Opfern terroristischer und extremistischer Gewalt stärker ins Bewusstsein unserer Gesellschaft zu rücken. Ein empathischer und würdiger Umgang mit Betroffenen ist die Grundlage für eine Hilfestellung beim Kampf um den Wiederaufbau ihres Lebens“, sagt Detlef Placzek, Opferbeauftragter der Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Der 11. März ist ein Tag der Erinnerung und des Mitgefühls. Opfer von Terrorismus finden sich oft von einer Minute zur anderen in einer emotionalen und finanziellen Ausnahmesituation wieder. Dies betrifft nicht nur Hinterbliebene und Verletzte, sondern kann auch Einsatz- und Rettungskräfte betreffen, die am Ereignisort tätig waren. „Kein Opfer soll in Vergessenheit geraten. Ein würdevoller Umgang bedeutet für mich, an Bedürfnissen, Nöten, Gefühlen und Wünschen Betroffener Anteil zu nehmen. Dies betrifft alle Lebensbereiche. Solidarität und Unterstützung muss die Antwort sein. Dies ist das selbstverständliche Einlösen einer humanitären Verpflichtung gegenüber Menschen, denen immenses Leid widerfahren ist“, so Detlef Placzek.
Gleichzeitig hat der Gedenktag auch den mahnenden Charakter, mit Entschlossenheit gegen terroristische Bedrohungen vorzugehen. „Der Staat steht hier in einer besonderen Verantwortung, da sich terroristische oder extremistische Straftaten in der Regel nicht gegen einzelne Personen richten, sondern gegen die gesamte freiheitliche Gesellschaft“, erklärt der Opferbeauftragte.

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