| Versorgungsmangel

Einfuhr von antibiotikahaltigen Säften aus dem Ausland – Allgemeinverfügung verlängert

Die Allgemeinverfügung vom 03.05.2023 zur befristeten Erlaubnis der Einfuhr von antibiotikahaltigen Säften für Kinder aus dem Ausland wird bis zum 31.03.2024 verlängert.

Das für den Arzneimittelverkehr in Rheinland-Pfalz zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gestattet seit dem 03.05.2023 in einer befristeten Allgemeinverfügung den Großhandlungen und Apotheken, auf Basis der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), Antibiotika-Säfte aus dem Ausland einzuführen.

Das BMG hatte in der Bekanntmachung vom 19. April einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder mitgeteilt, wodurch den Ländern die Möglichkeit erteilt wurde, antibiotikahaltige Säfte, die nicht in Deutschland zugelassen sind, aus dem Ausland einzuführen.

Die Verlängerung der Allgemeinverfügung wurde am 18. Oktober 2023 bekannt gegeben und ist hier abrufbar.
Die Allgemeinverfügung vom 03.05.2023 ist hier anrufbar.

Die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit, die als Grundlage für die Allgemeinverfügung gilt, wurde am 25. April 2023 veröffentlicht und ist hier abrufbar.

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