Zwei Frauen umarmen sich

Wohn-Pflege-Gemeinschaften

In Wohn-Pflege-Gemeinschaften leben Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf in häuslicher Gemeinschaft und werden durch kooperierende Dienste begleitet.

Lebensqualität im Alter bedeutet für viele Menschen gut zu wohnen, soziale Kontakte zu haben und bei Bedarf individuell angepasste Pflege- und Betreuungsleistungen zu erhalten. Für Menschen, die aufgrund altersbedingter körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr in den eigenen vier Wänden verbleiben können, ist das Wohnen in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft eine gute Alternative.

Wohn-Pflege-Gemeinschaften ermöglichen es Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf in einer vertrauten häuslichen Atmosphäre nach ihrem individuellen Lebensrhythmus und den persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen zu leben. Wohn-Pflege-Gemeinschaften bieten eine wohnortnahe Unterstützung.

Konkret kann eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft (WPG) folgendermaßen gestaltet sein: In einer großen Wohnung oder in einem Haus leben bis zu zwölf Menschen zusammen. Jede Bewohnerin, jeder Bewohner hat einen persönlichen Wohnbereich, der nach eigenen Wünschen eingerichtet werden kann. Zudem teilt sich die Gruppe Gemeinschafts- und Wirtschaftsräume.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohn-Pflege-Gemeinschaft gestalten mit Unterstützung ihren individuellen Lebensraum und bestimmen ihren Tagesablauf, etwa mit gemeinsamem Einkaufen, Kochen oder Spazierengehen. Je nach Bedürfnis können sie sich aktiv beteiligen, einfach nur dabei sein oder sich in ihre Privatsphäre zurückziehen. Als eigenständige Mieterinnen und Mieter wählen sie in der Regel gemeinschaftlich, wer sie betreut und pflegt. Auch wer als neues Mitglied in die WPG einzieht, wird gemeinsam entschieden.

    Leitfaden für Wohn-Pflege-Gemeinschaften

    Nahe bei Angehörigen, Freunden und Nachbarn wohnen bleiben zu können und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen – auch wenn der Hilfe- und Unterstützungsbedarf hoch ist. Wohn-Pflege-Gemeinschaften ermöglichen es Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf, in einer vertrauten häuslichen Atmosphäre zusammenzuleben.

    Diese Broschüre informiert über die Grundlagen von Wohn-Pflege-Gemeinschaften und nennt darüber hinaus Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die Interessierten beim Aufbau dieser Wohnform zur Seite stehen.

    Die Broschüre kann über das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung unter folgendem Link erworben kostenfrei werden: ww.mastd.rlp.de/service/publikationen


    Die Landesberatungsstelle Neues Wohnen bietet folgende Leistungen:

    • Allgemeine Information rund um das Thema neue Wohnkonzepte bei Unterstützungs- und Pflegebedarf
    • Beratung für Institutionen und Personen, die eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft aufbauen wollen oder sich für diese Wohnform interessieren
    • Fachkundige Informationen für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
    • Netzwerkarbeit mit allen beteiligten Akteuren

    Gerne unterstützen wir Sie begleitend und beratend zum Thema Wohn-Pflege-Gemeinschaften! Die Beratung erfolgt telefonisch oder bei Bedarf als Vor-Ort-Termin.

    Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

    Kontakt

    Stephanie Mansmann
    Telefon 06131 967-713
    mansmann.stephanie(at)lsjv.rlp.de

    In den letzten Jahren haben sich im Wesentlichen unterschiedliche Zielgruppen herausgebildet:

    • Wohn-Pflege-Gemeinschaft (WPG) für ältere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) oder Pflegebedarf, deren Betreuungsbedürfnisse mit ambulanten Hilfen zu Hause nicht (mehr) gewährleistet werden können
    • WPG für alleinstehende ältere Menschen mit Unterstützungs- und Hilfebedarf
    • WPG für Menschen mit Behinderungen und erheblichem Assistenzbedarf.

    An dieser Stelle sollten Sie sich  überlegen, wie die regionalen Bedarfe sind.

    Einen Überblick über alle zu beachtende Aspekte können Sie im Leitfaden (PDF) der Landesberatungsstelle Neues Wohnen Rheinland-Pfalz finden.

    Das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) bildet die rechtlichen Grundlagen für die durch einen Träger verantworteten Wohn-Pflege-Gemeinschaften (WPG).

    WPGs, welche durch Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige oder andere selbstverantwortet initiiert werden, fallen nicht unter den Anwendungsbereich des LWTGs. Beide Formen haben jedoch das gleiche Ziel.

    Grundsätzlich haben Wohn-Pflege-Gemeinschaften das Ziel, Menschen mit einem Betreuungs-, Hilfe- und Unterstützungsbedarf größtmöglichste Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu ermöglichen. Bewohnerinnen und Bewohner, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, Angehörige und Pflegedienste sind für die Organisation gemeinsam verantwortlich.

    Die Entscheidung, wer letztlich was und wann in der Gemeinschaft leistet, liegt zunächst bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sofern eine eingeschränkte Alltagskompetenz keine Entscheidungen mehr zulässt, werden die betroffenen Menschen von ihren Angehörigen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern unterstützt.

    Die Bewohnerinnen und Bewohner haben grundsätzlich die Wahlfreiheit, von welchem Dienstleister sie Betreuungs-, Hilfe- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.

    Ein wichtiges Merkmal dieser Wohnform ist die gemeinsame Verantwortung von Angehörigen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, den Dienstleistern, Nachbarn und Ehrenamtlichen. Das Engagement aller ist erforderlich und erwünscht, um die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen und die Kontinuität zu sichern.

    Das bürgerschaftliche Engagement von Anfang an mit zu berücksichtigen und auch zu nutzen ist ein zentraler und wichtiger Aspekt. Auch kommt den Angehörigen in ihrer Rolle der gesetzlichen Vertretung für die Organisation eine besondere Bedeutung zu. Die Verwaltung des Haushaltes und die Planung der Tagesabläufe geschehen im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei ist deren Wahlfreiheit und Selbstbestimmung zu beachten.

    Die Entscheidung, wer letztlich was und wann in der Gemeinschaft leistet, liegt zunächst bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Sofern eine eingeschränkte Alltagskompetenz keine Entscheidungen mehr zulässt, werden die betroffenen Menschen von ihren Angehörigen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern unterstützt.

    Die Bewohnerinnen und Bewohner haben grundsätzlich die Wahlfreiheit, von welchem Dienstleister sie Betreuungs-, Hilfe- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen.

    Die ausgewählten Dienstleister begleiten und betreuen die Bewohnerinnen und Bewohner nach ihren individuellen Bedürfnissen.

    Um ihren Betreuungs- und Unterstützungsbedarf zu decken, nehmen die Bewohnerinnen und Bewohner in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft Angebote verschiedener Dienstleister in Anspruch mit den entsprechenden Kosten. Neben der Miete entstehen – wie auch zu Hause – Kosten für die erforderliche Pflege, für die Betreuung (in der Regel) rund um die Uhr. Dazu gehören neben der Hilfe im Haushalt, die Wäscheversorgung und das Kochen eine individuelle pflegerische Versorgung wie Hilfe beim Anziehen, der Körperpflege oder bei der Fortbewegung. Zumeist ist auch eine häusliche Krankenpflege wie die Gabe von Medikamenten oder Injektionen erforderlich. Kosten entstehen daneben auch für die Lebenshaltung: für Lebensmittel, kleinere Rücklagen oder auch den gemeinsamen Konzertbesuch.

    Im Unterschied zu einer stationären Einrichtung werden in einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft die Kosten nicht monatlich an eine Institution entrichtet, sondern jeweils gesondert an unterschiedliche Leistungserbringer gezahlt. Daher muss auch im Einzelfall geschaut werden, ob, von wem und in welcher Höhe die entstehenden Kosten finanziert werden.

    Einen Überblick erhalten Sie hier (PDF).

    Der Werkzeugkoffer richtet sich an alle, die eine Wohn-Pflege-Gemeinschaft gründen wollen oder bereits betreiben. Er enthält konkrete „Werkzeuge“, die dazu nötig sind und ermöglicht es, den jeweils passenden Mix zusammenzustellen. Interessierte finden Informationen zu den Grundlagen einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft, Handlungsanleitungen für die Gründung sowie Wissenswertes rund um Finanzierung und Unterstützung einer Wohn-Pflege-Gemeinschaft.

    Zum Werkzeugkoffer Wohn-Pflege-Gemeinschaften

    4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

    Wohnen und Teilhabe

    Nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung außerdem auch zuständig für die Beratung und Prüfung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Pflege. 

    Weitere Informationen finden Sie unter Wohnen und Teilhabe.

    Weitere Informationen

    • Info Qualitätssicherung
      Informationen zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften bundesweit erhalten Sie auch auf der Internetseite der WG Qualitaet.de.