Wenn es der staatlichen Gemeinschaft trotz aller Anstrengungen zur Verbrechungs¬verhütung nicht gelingt, Gewalttaten zu verhindern, so möchte sie zumindest wirksame Hilfen für die Opfer dieser Straftaten zur Verfügung stellen. Dies ist der Leitgedanke des am 16. Mai 1976 in Kraft getretenen Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).
Rheinland-Pfalz bietet daher psychisch traumatisierten Opfern durch die Einrichtung von speziellen Ambulanzen ein Angebot zur raschen und kompetenten Hilfe.
Das Land kooperiert dabei mit der



