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Junge hilft einer Frau im Rollstuhl in einen Zug mit ebenerdigem Zugang
Startseite > Versorgung > Recht der behinderten Menschen

Recht der behinderten Menschen

Die Ämter für soziale Angelegenheiten, die früheren Versorgungsämter, stellen eine Behinderung und den Grad der Behinderung entsprechend den Vorschriften des „Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –“ fest. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 20 wird – unabhängig davon, auf welcher Ursache die gesundheitlichen Beeinträchtigungen beruhen – ein entsprechender Feststellungsbescheid erteilt. Wenn eine Schwerbehinderung (GdB ab 50) vorliegt, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Der Feststellungsbescheid ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.

Die wichtigsten Nachteilsausgleiche:

  • Kündigungsschutz im Arbeitsleben
  • Zusatzurlaub
  • Einkommenssteuerfreibeträge, Kfz-Steuerermäßigung oder -befreiung
  • unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr (auch für Begleitpersonen)
  • Parkerleichterungen, auch nach einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung
  • Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und Sozialtarif bei der Deutschen Telekom
  • verbilligte Eintrittspreise für diverse Veranstaltungen (Sport, Kultur usw.)
  • Freibeträge beim Einkommen für den Bezug von Wohngeld

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Ihr Ansprechpartner im Landesamt

Karlheinz Schmalz
Telefon: 0261 4041-249
schmalz.karl-heinz(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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Downloads

Download-Icon Informationen für behinderte Menschen (Stand: Október 2009) (541.27 kB)
Download-Icon Erst-Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (149.5 kB)
Download-Icon Erst-Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (935.72 kB)
Download-Icon Änderungs-Antrag nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (122.5 kB)
Download-Icon Änderungs-Antrag nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (942.53 kB)

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