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Junge hilft einer Frau im Rollstuhl in einen Zug mit ebenerdigem Zugang
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Landesversorgungsamt

Menschen, die unverschuldet in Not geraten, brauchen den besonderen Schutz der Gemeinschaft. Behinderte Menschen, Gewaltopfer, Wehrdienst-, Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen. Die Feststellung einer Behinderung bzw. eines Leistungsanspruchs und die Erteilung eines Bescheids zählen zu den Aufgaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Koblenz, Landau, Mainz und Trier.

Das Landesversorgungsamt Rheinland-Pfalz wurde zum 1. Januar 1996 mit dem Landesamt für Jugend und Soziales verschmolzen. Aus beiden Behörden wurde so das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als alleinige Fachbehörde des Landes im sozialen Leistungsbereich gebildet, das seither in der Abteilung Versorgung die Fachaufgaben der Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge und der Feststellungsverfahren für behinderte Menschen (§§ 69 ff SGB IX) wahrnimmt. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist also das Landesversorgungsamt Rheinland-Pfalz.

Ebenso wurden die früheren Ämter für soziales Angelegenheiten (Versorgungsämter) in Koblenz, Landau, Mainz und Trier (bei Beibehaltung des jeweiligen Dienstortes) in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegliedert.

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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