Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Zurück zur Startseite lsjv.rlp.de
  • Aktuelles
  • Soziales
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Versorgung
    • Recht der behinderten Menschen
    • Kriegs- und Wehrdienstopfer
    • Gewaltopfer
    • Traumaambulanzen
    • Sozialversicherungsaufsicht
    • Bußgeldstelle
    • Landesversorgungsamt
    • Reha-Servicestelle
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Gesundheit
  • Bürgerservice
  • Wir über uns
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
  • www.msagd.rlp.de
  • www.mifkjf.rlp.de
Junge hilft einer Frau im Rollstuhl in einen Zug mit ebenerdigem Zugang
Startseite > Versorgung > Landesversorgungsamt

Landesversorgungsamt

Menschen, die unverschuldet in Not geraten, brauchen den besonderen Schutz der Gemeinschaft. Behinderte Menschen, Gewaltopfer, Wehrdienst-, Kriegsopfer und ihre Hinterbliebenen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen. Die Feststellung einer Behinderung bzw. eines Leistungsanspruchs und die Erteilung eines Bescheids zählen zu den Aufgaben der Ämter für soziale Angelegenheiten in Koblenz, Landau, Mainz und Trier. Sie unterstehen hinsichtlich dieser Aufgaben der Fachaufsicht der Abteilung „Versorgung“.

Das Landesversorgungsamt Rheinland-Pfalz wurde zum 1. Januar 1996 mit dem Landesamt für Jugend und Soziales verschmolzen. Aus beiden Behörden wurde so das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als alleinige Fachbehörde des Landes im sozialen Leistungsbereich gebildet, das seither mit seinen vier Ämtern für soziale Angelegenheiten in der Abteilung Versorgung die Fachaufgaben der Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge und der Feststellungsverfahren für behinderte Menschen (§§ 69 ff SGB IX) wahrnimmt. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist also das Landesversorgungsamt Rheinland-Pfalz.

Ebenso wurden die vier früheren Versorgungsämter in Koblenz, Landau, Mainz und Trier in Ämter für soziale Angelegenheiten umbenannt, da dort heute auch Landesaufgaben im Sozialbereich wahrgenommen werden, die über die herkömmlichen Aufgaben des sozialen Entschädigungsrechts und der Feststellungsverfahren für behinderte Menschen weit hinausgehen. So wurde die regionale Kompetenz dieser Ämter angereichert und auf die sozialen Leistungsbereiche in der Trägerschaft des Landes ausgedehnt.

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

Nach oben