Opfer von Gewalttaten und deren Hinterbliebene können nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Leistungen beanspruchen. Damit steht die staatliche Gemeinschaft auch materiell für Opfer von Straftaten ein, wenn es ihr trotz aller Anstrengungen zur Verbrechensverhütung nicht gelingt, Gewalttaten zu verhindern. Die Opfer erhalten Unterstützung, wenn die Tat gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen hat. Ist die Gesundheit wesentlich beeinträchtigt und die Lebensqualität zerstört, stellen die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sicher, dass ein Betroffener den Folgen einer Gewalttat nicht mehr hilflos ausgeliefert ist.
Einen kurzen Überblick über die Entschädigungsleistungen gibt Ihnen das Faltblatt „Entschädigung für Opfer von Gewalttaten“, das Sie bei den Polizeidienststellen, den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen oder unseren Ämtern für soziale Angelegenheiten anfordern können. Sie können es auch hier herunterladen.

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Gewaltopfer
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Hermann Schmitt
Telefon 0261 4041-233
schmitt.hermann(at)lsjv.rlp.de
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