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Junge hilft einer Frau im Rollstuhl in einen Zug mit ebenerdigem Zugang
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Bußgeldstelle (Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch IV/XI)

Durch die Bußgeldstelle werden in Rheinland-Pfalz Ordnungswidrigkeiten in Bereichen des Sozialgesetzbuches IV (Gemeinsame Vorschriften der Sozialversicherung) und des Sozialgesetzbuches XI (Pflegeversicherung/private Pflegeversicherung) geahndet.

Ordnungswidrigkeiten im Bereich
„Gemeinsame Vorschriften der Sozialversicherung“

Ordnungswidrig handelt,

  • wer vorsätzlich oder leichtfertig die von den Trägern der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu vergebende Versicherungsnummer missbräuchlich erhebt, verarbeitet oder nutzt
  • wer unberechtigter Weise den Sozialversicherungsausweis zum automatischen Abruf personenbezogener Daten verwendet.

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Ordnungswidrigkeiten im Bereich
„Private Pflegeversicherung“

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

  • der Verpflichtung zum Abschluss oder der Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nicht nachkommt. Hierzu zählen:
    • Personen, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind.
    • Heilfürsorgeberechtigte und Angehörige der Krankenversicherungssysteme von Post und Bahn, soweit sie nicht der sozialen Pflegeversicherung zugewiesen sind. 
    • Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die auf Antrag von ihrer Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit worden sind, weil sie eine gleichartige private Pflegeversicherung nachgewiesen haben.
  • mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien (Monatsbeiträgen) zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten ist.  

Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Landesamt

Renate Augustin
Telefon 0261 4041-304
augustin.renate(at)lsjv.rlp.de

Svenja Pörling
Telefon 0261 4041-301
poerling.svenja(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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