Die Vergütungsreferate des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung haben die Aufgabe, die Vergütungssätze für die Leistungen teilstationärer und stationärer Einrichtungen in enger Zusammenarbeit mit den Sozialhilfe- und Einrichtungsträgern oder deren Verbänden zu vereinbaren. Grundlage hierfür sind das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und die hierzu abgeschlossenen Rahmenverträge und Rahmenvereinbarungen.
Die Finanzierung personenbezogener individueller Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke oder wohnungslose Personen wird künftig den derzeit noch praktizierten einrichtungsbezogenen Finanzierungsmodus von Leistungen ablösen. Anstelle der bisherigen Mischvergütungssätze vereinbart das Vergütungsreferat danach vergleichbare Maßnahmepauschalen für gleiche Leistungskomplexe, Grundpauschalen für Unterkunft und Verpflegung der jeweiligen Leistungstypen und individuelle Investitionsbeträge für die betriebsnotwendigen Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung.
Die Höhe der Pflegesätze, der Ausbildungsbeträge und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung der Pflegeeinrichtungen im Sinne des SGB XI wird jeweils individuell von den Pflegekassen, den Sozialhilfeträgern und den Einrichtungsträgern als Vertragsparteien vereinbart. Das Landesamt ist darüber hinaus die für die Feststellung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen und die Erteilung der Zustimmung zur gesonderten Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ausschließlich zuständige Landesbehörde. Entsprechende Vereinbarungen zur Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten durch den Sozialhilfeträger werden zwischen den Einrichtungsträgern und dem Vergütungsreferat des Landesamtes getroffen – stets jedoch mit Zustimmung des örtlichen Kostenträgers der Sozialhilfe!

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Vergütungsvereinbarungen
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Telefon 06131 967-544
hartel.markus(at)lsjv.rlp.de
SGB XI
Achim Unkelbach
Telefon 06131 967-273
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