Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Zurück zur Startseite lsjv.rlp.de
  • Aktuelles
  • Soziales
    • Berufswegekonferenz
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Fachausschuss bei den Werkstätten für behinderte Menschen
    • Förderung
    • Geprüfte Fachkraft
    • Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII
    • Hilfe für hör- und sprachbehinderte Eltern
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben
    • Kalender „Behinderte Menschen malen“
    • Kompetenzzentrum Soziales
    • Landesblindengeld/ Landespflegegeld
    • Modellprogramm „Persönliches Budget für Arbeit“
    • Pflegestützpunkte
    • „Selbst bestimmen ... Hilfe nach Maß“
    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
    • Überörtliche Betreuungsbehörde und Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten
    • Widerspruchsstelle/ Justiziariat
    • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG
    • Pflegedokumentation
    • PsychKG-Aufsicht
    • Maßregelvollzug-Aufsicht
    • Vergütungsvereinbarungen
    • Investive Förderung und Finanzierung
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Versorgung
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Gesundheit
  • Bürgerservice
  • Wir über uns
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
  • www.msagd.rlp.de
  • www.mifkjf.rlp.de
Geführte Hand beim Malen
Startseite > Soziales > „Selbst bestimmen ... Hilfe nach Maß“

„Selbst bestimmen ... Hilfe nach Maß“

Das „Persönliche Budget“ ergänzt unabhängig von der Behinderung der betroffenen Menschen die bislang bestehenden Leistungsmöglichkeiten der Träger der Sozialhilfe.

Es ermöglicht Alternativen zur Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Daraus ergeben sich viele Vorteile für die Betroffenen. Menschen mit Behinderungen können mit dem „Persönlichem Budget“ entweder zu Hause in der vertrauten Umgebung bleiben oder ein Heim verlassen. Das Budget ermöglicht den „Einkauf“ von Hilfeleistungen und unterstützt den behinderten Menschen bei der Teilhabe in der Gesellschaft.

Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, dass alle Leistungen gemeinsam mit der betroffenen Person und den Erbringern der Leistungen entwickelt werden.

Für die Prüfung und Gewährung eines „Persönlichen Budgets“ sind in Rheinland-Pfalz die örtlichen Träger der Sozialhilfe, also die Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte, zuständig. 

 

Nach oben

Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt

Birgit Finkenauer
Telefon 06131 967-246
finkenauer.birgit(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

Nach oben