Das „Persönliche Budget“ ergänzt unabhängig von der Behinderung der betroffenen Menschen die bislang bestehenden Leistungsmöglichkeiten der Träger der Sozialhilfe.
Es ermöglicht Alternativen zur Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Daraus ergeben sich viele Vorteile für die Betroffenen. Menschen mit Behinderungen können mit dem „Persönlichem Budget“ entweder zu Hause in der vertrauten Umgebung bleiben oder ein Heim verlassen. Das Budget ermöglicht den „Einkauf“ von Hilfeleistungen und unterstützt den behinderten Menschen bei der Teilhabe in der Gesellschaft.
Von entscheidender Bedeutung ist hierbei, dass alle Leistungen gemeinsam mit der betroffenen Person und den Erbringern der Leistungen entwickelt werden.
Für die Prüfung und Gewährung eines „Persönlichen Budgets“ sind in Rheinland-Pfalz die örtlichen Träger der Sozialhilfe, also die Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte, zuständig.

