Damit Pflegekräfte sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können, sollen sie soweit wie möglich von bürokratischen Pflichten entlastet werden. Daher hat bereits 2004 Ministerin Malu Dreyer im Rahmen ihrer Initiative „Menschen pflegen“ eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die konkrete Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie in der ambulanten und stationären Pflege entwickelt hat.
Unter Federführung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) wurde gemeinsam mit Vertretern der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (BP-LWTG) sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung eine Musterpflegedokumentation sowohl für die ambulante als auch für die stationäre Pflege entwickelt. Der Dokumentationsaufwand sollte unbürokratisch auf das fachlich notwendige Maß begrenzt und dennoch den individuellen Ansprüchen des Pflegebedürftigen gerecht werden. Andererseits ist auch die Anerkennung bei den Prüfinstitutionen wichtig.
Mit dem kostenlos verfügbaren Formularsatz der Musterdokumentation, der für die stationäre Pflege aus sechs Kernelementen besteht und für die ambulante Pflege sieben Formulare bereit hält, kann der Pflegeprozess in seiner Gesamtheit übersichtlich dargestellt werden. Die Nachweise über die durchgeführten einzelnen Pflegemaßnahmen werden auf ein Minimum reduziert.
Nachdem die Musterdokumentation erfolgreich eingeführt werden konnte, wurde die Zuständigkeit für die Evaluation im Sommer 2009 auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung delegiert. Die Aufgabe wird am Standort Koblenz wahrgenommen.
Die 2. Auflage der Musterdokumentation für die ambulante Pflege konnte nun fertig gestellt werden. Die Rückmeldungen und Ergebnisse aus der Praxis wurden aufgegriffen und umgesetzt. Die neue Musterdokumentation ist noch übersichtlicher geworden. Sie umfasst die Basiselemente der Pflegedokumentation, welche im Einzelfall pflegefachlich sinnvoll zu ergänzen sind. Auch die EDV-Tauglichkeit wurde systematisch erhöht. Alle Formulare können sowohl handschriftlich als auch elektronisch ausgefüllt werden. Zudem können die Anwenderinnen und Anwender die Formulare in ein EDV-Programm einbinden.
Die Dokumentation kann unten oder von folgender Internetseite kostenlos abgerufen werden: www.menschenpflegen.de (Rubrik Fachkräfte in der Pflege).
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu den Nutzungsrechten:
„Die Rechte an der Musterpflegedokumentation liegen beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz. Eine Nutzung der Musterdokumentation zu nicht kommerziellen Zwecken durch Dritte ist zulässig. Eine Veröffentlichung durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Ministeriums. Eine Nutzung der Musterdokumentation zu kommerziellen Zwecken (gegen Entgelt) ist unzulässig."

