Das Persönliche Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Mit ihm soll behinderten Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind oder die nach Abschluss des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs einer WfbM eine Empfehlung des Fachausschusses für den Arbeitsbereich haben, der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden. Das Budget für Arbeit steht anstelle einer Leistung für eine Beschäftigung in einer WfbM. Bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist die Rückkehr in die WfbM sichergestellt.
Das Budget für Arbeit soll die Minderleistung ausgleichen, die Beschäftigte einer WfbM im Vergleich zur Arbeitsleistung nicht behinderter Menschen aufweisen. Eine nachgehende Betreuung am Arbeitsplatz wird für zunächst ein Jahr durch die WfbM gegen Zahlung einer monatlichen Betreuungspauschale sichergestellt. Die Gesamtleistungen sollen die Aufwendungen, die dem Sozialhilfeträger für den betreffenden Menschen mit Behinderung in einer WfbM entstehen, nicht überschreiten.
Über die Gewährung eines Persönlichen Budgets für Arbeit entscheidet nach Anhörung des Integrationsausschusses der örtliche Sozialhilfeträger bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte, in deren Bereich die Antragstellerin / der Antragsteller wohnhaft ist. Auskünfte und Anträge sind dort erhältlich. In den Sitzungen des Integrationsausschusses, zu dem auch externe Fachkundige hinzugezogen werden können, wird unter Beteiligung des/der Werkstattbeschäftigten beraten, ob beziehungsweise wie eine Förderung zum Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erfolgversprechend ist.

