Das Landesamt übt die Aufsicht über die drei Maßregelvollzug-Einrichtungen im Lande aus. Diese Einrichtungen befinden sich in Andernach, Alzey und Klingenmünster.
Im Maßregelvollzug werden Menschen auf Grund richterlicher Anordnung versorgt, die nach begangener Straftat wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurden oder infolge teilweiser Schuldunfähigkeit neben einer Freiheitsstrafe in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden. Das Ziel ist eine Behandlung zur Wiedererlangung der Fähigkeit zu einem straffreien Leben unter Gewährleistung der Sicherheit für die Allgemeinheit.

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Maßregelvollzug-Aufsicht – Qualitätssicherung in Einrichtungen
Ihr Ansprechpartner im Landesamt
Martin Mockenhaupt
Telefon 06131 967-270
mockenhaupt.martin(at)lsjv.rlp.de
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