Der Neubau und die Modernisierung von stationären und teilstationären Einrichtungen für behinderte Menschen können finanziell gefördert oder finanziert werden. Um eine finanzielle Förderung oder Finanzierung zu erhalten, müssen die Träger einen Antrag stellen, der bis zum Bewilligungsbescheid oder Gestattungsschreiben durch mehrere Hände geht.
Zwischen Antragstellung und Bewilligung/Gestattung – Wer macht was?
- Anträge auf die Förderung oder Finanzierung von Neu- oder Erweiterungsbauten und Modernisierungen sind formlos beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit, und Demografie zu stellen.
- Das Ministerium ermittelt unter Beteiligung des örtlichen Trägers den Bedarf, klärt den Standort und legt die Konzeption der Einrichtung fest. Anträge auf Modernisierung werden in der Regel sofort ans Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung weitergeleitet.
- Nach der Bearbeitung im Ministerium setzt das Landesamt die Betreuung des Förder- oder Finanzierungsprojekts fort. Hierbei koordiniert es die Tätigkeit aller Fachbehörden und etwaiger weiterer Zuwendungsgeber. In einem ersten Schritt überprüft das Landesamt das Raumprogramm anhand der Konzeption und genehmigt es.
- Danach erstellt der Träger in Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Baubehörde die Antragsunterlagen. Sie enthalten u.a. die baufachlich geprüfte Kostenermittlung.
- Das Landesamt legt die förder- oder finanzierungsfähigen Kosten des Projekts fest und erstellt dann zusammen mit dem Träger den Finanzierungsplan.
- Entspricht der Förder- bzw. der Finanzierungsantrag den Voraussetzungen, erlässt das Landesamt den Bewilligungsbescheid oder das Gestattungsschreiben. Es bleibt anschließend für die weitere Betreuung des Projekts zuständig.

