Die Eltern oder Sorgeberechtigten im Sinne des Schulgesetzes (SchulG) erhalten Geldleistungen für die Begleitung durch anerkannte Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern bei schulischen Informationsveranstaltungen und Veranstaltungen, die der Förderung der sozialen Kontakte des Kindes dienen. Es werden ausschließlich Leistungen in deutscher Sprache gefördert.
Dolmetscherkosten bei Tätigkeiten im Verwaltungsbereich der Schule (zum Beispiel An- und Abmeldung eines Kindes, Gespräche über dessen Leistungsstand) werden nicht finanziert, da in diesem Fall die Schule die Kosten nach eigenen Vorschriften übernimmt. Die Förderung erfolgt in Höhe von bis zu 50 Euro pro Stunde beziehungsweise bis zu 25 Euro je angefangene halbe Stunde zuzüglich eventueller Fahrtkosten, die der Höhe nach entsprechend dem Landesreisekostengesetz Rheinland-Pfalz erstattet werden.

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Hilfe für hör- und sprachbehinderte Eltern
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Hildegard Gödecke
Telefon 06131 967-217
goedecke.hildegard(at)lsjv.rlp.de
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