Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Zurück zur Startseite lsjv.rlp.de
  • Aktuelles
  • Soziales
    • Berufswegekonferenz
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Fachausschuss bei den Werkstätten für behinderte Menschen
    • Förderung
    • Geprüfte Fachkraft
    • Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII
    • Hilfe für hör- und sprachbehinderte Eltern
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Integrationsamt, Eingliederung behinderter Menschen in das Arbeitsleben
    • Kalender „Behinderte Menschen malen“
    • Kompetenzzentrum Soziales
    • Landesblindengeld/ Landespflegegeld
    • Modellprogramm „Persönliches Budget für Arbeit“
    • Pflegestützpunkte
    • „Selbst bestimmen ... Hilfe nach Maß“
    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
    • Überörtliche Betreuungsbehörde und Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten
    • Widerspruchsstelle/ Justiziariat
    • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG
    • Pflegedokumentation
    • PsychKG-Aufsicht
    • Maßregelvollzug-Aufsicht
    • Vergütungsvereinbarungen
    • Investive Förderung und Finanzierung
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Versorgung
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Gesundheit
  • Bürgerservice
  • Wir über uns
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
  • www.msagd.rlp.de
  • www.mifkjf.rlp.de
Geführte Hand beim Malen
Startseite > Soziales > Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII

Geschäftsstelle der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII

Die Schiedsstelle gemäß § 80 SGB XII ist organisatorisch dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie angegliedert. Die laufenden Geschäfte werden von der Geschäftsstelle der Schiedsstelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geführt.

Die Schiedsstelle ist ein gerichtsähnliches Gremium, das nach gescheiterten Verhandlungen zwischen dem überörtlichen Sozialhilfeträger / örtlichen Sozialhilfeträger und dem Einrichtungsträger über Vergütungssätze von Einrichtungen der Eingliederungshilfe gem. SGB XII (§ 75 ff SGB XII) oder über den von Sozialhilfeträgern für Pflegebedürftige nach dem SGB XI an die Pflegeeinrichtungen zu zahlenden täglichen Investitionskostenbetrag entscheidet.

Sie setzt sich aus einem Vorsitzenden und zwölf Schiedsstellenmitgliedern zusammen. Sechs Mitglieder werden von Verbänden der Einrichtungen bestellt, sechs weitere Mitglieder stellen der überörtliche und die örtlichen Träger der Sozialhilfe (drei für die örtlichen Träger der Sozialhilfe und drei für das Land Rheinland-Pfalz). Sowohl der Vorsitzende als auch die Mitglieder entscheiden Kraft Gesetzes weisungsfrei.

Die Geschäftsstelle unterstützt die Arbeit der Schiedsstelle durch die Zuleitung der notwendigen Unterlagen an die Beteiligten und Mitglieder, Organisation der Sitzungen, Protokollführung und Erstattung von Auslagen.

Nach oben

Ihr Ansprechpartner im Landesamt

Achim Rhein
Telefon 06131 967-252
rhein.achim-wilfried(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

Nach oben