Sofern Sie Fragen zu einer konkreten Einrichtung (Heim) haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige BP-LWTG. Bitte klicken Sie hier. In anderen Fällen können Sie sich auch an Frau Obermeyer wenden.

Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (BP-LWTG) – Qualitätssicherung in Einrichtungen für Erwachsene
1. Für welche Heime ist die BP-LWTG zuständig?
- Altenpflegeheime
- Altenwohnheime
- Altenheime
- Kurzzeitpflegeheime
- Heime für erwachsene Menschen mit
Behinderung - Stationäre Hospize
Diese Einrichtungen können von freigemeinnützigen, privaten oder öffentlich-rechtlichen Trägern betrieben werden.
2. Wie kann Ihnen die BP-LWTG helfen?
- Sie nimmt Ihre Beschwerden entgegen und geht diesen nach
- Sie berät zu Fragen des Heimbetriebes
- Sie informiert und berät zum Heimgesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen
- Sie führt in den Heimen Prüfungen durch
- Sie moderiert bei Konflikten
3. Wer kann sich an die BP-LWTG wenden?
- Bewohnerinnen und Bewohner
- Heimbeiräte und Heimfürsprecher
- Alle, die ein berechtigtes Interesse haben, das sind insbesondere:
- Träger eines Heimes
- Angehörige, gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte der Bewohnerinnen und Bewohner
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime
- Hausärzte
- Andere Behörden
- Interessenten zur Gründung eines Heimes
4. Was ist der BP-LWTG wichtig?
- Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner
- Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner
- Qualität der Betreuung, des Wohnens und der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Humane, zeitgemäße und aktivierende Pflege
- Förderung der Eingliederung behinderter Menschen
- Zuverlässigkeit der Heimbetreiber
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Aufgabe der BP-LWTG ist es daher, sich im Wege der Beratung und wenn notwendig auch durch ordnungsrechtliche Maßnahmen für den Schutz der Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner einzusetzen.
5. Wer ist für Sie zuständig? – Wie erreichen Sie die BP-LWTG?
BP-LWTG Koblenz
Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten
Baedekerstraße 12-20
56073 Koblenz
Telefon 0261 4041-1
Telefax 0261 47115
poststelle-asako(at)lsjv.rlp.de
regional zuständig für die Städte/Landkreise:
Ahrweiler, Altenkirchen, Birkenfeld, Cochem-Zell, Koblenz, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwald-Kreis
BP-LWTG Landau
Zweigstelle des Landesamtes für
Soziales, Jugend und Versorgung
beim Amt für soziale Angelegenheiten
Reiterstraße 16
76829 Landau
Telefon 06341 26-1
Telefax 06341 26-445
poststelle(at)asa-landau.lsjv.rlp.de
regional zuständig für die Städte/Landkreise:
Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Frankenthal, Germersheim, Kaiserslautern (Stadt), Kaiserslautern (Kreis), Kusel, Landau, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Rhein-Pfalz-Kreis, Speyer, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Zweibrücken
BP-LWTG Mainz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Telefon 06131 967-0
Telefax 06131 967-510
poststelle-mz(at)lsjv.rlp.de
regional zuständig für die Städte/Landkreise:
Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Mainz, Mainz-Bingen und Worms
BP-LWTG Trier
Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung beim Amt für soziale Angelegenheiten
In der Reichsabtei 6
54292 Trier
Telefon 0651 1447-0
Telefax 0651 1447-27544
poststelle(at)asa-trier.lsjv.rlp.de
regional zuständig für die Städte/Landkreise:
Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel, Trier und Trier-Saarburg
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Nicole Obermeyer
Telefon 06131 967-280
obermeyer.nicole(at)lsjv.rlp.de
In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.
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Organigramme
Merkblätter
Informationsveranstaltung für Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher in der Altenhilfe 2011
Aktuelles
Die Heimaufsicht heißt jetzt Beratungs- und Prüfbehörde nach dem LWTG (BP-LWTG)
