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Kinder auf einem Klettergerüst
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Stiftungen „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ und „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

In das Landesjugendamt ist die geschäftsführende Stelle des Vergabeausschusses der Stiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ integriert. Diese Stelle ist gleichzeitig auch für die Mittelvergabe der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ in Rheinland-Pfalz zuständig.

Anträge von Hilfsbedürftigen können nur über die sozialen Beratungssstellen bei den Stiftungen gestellt werden. Davon abweichend können Anträge an die Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ auch über die örtlichen Jugend- und Sozialämter eingereicht werden. Die Geschäftsstelle entscheidet in vielen Fällen im Sinne der jeweiligen Stiftungsrichtlinien abschließend über die Hilfeersuchen. Komplexere Fälle werden dem wöchentlich tagenden Vergabeausschuss zur Entscheidung vorgelegt und anschließend entsprechend bearbeitet.

Ihr Ansprechpartner im Landesamt

Herbert Reinartz
Telefon 06131 967-318
Telefax 06131 967-335
reinartz.herbert(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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Downloads

Download-Icon Soziale Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz (74.42 kB)
Download-Icon Antrag Stiftungen (88.5 kB)
Download-Icon Hinweise zum Ausfüllen der Stiftungsanträge (15.28 kB)

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weitere Links zu diesem Thema ...

Bundesstiftung „Mutter und Kind“ – Schutz des ungeborenen Lebens