In das Landesjugendamt ist die geschäftsführende Stelle des Vergabeausschusses der Stiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ integriert. Diese Stelle ist gleichzeitig auch für die Mittelvergabe der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ in Rheinland-Pfalz zuständig.
Anträge von Hilfsbedürftigen können nur über die sozialen Beratungssstellen bei den Stiftungen gestellt werden. Davon abweichend können Anträge an die Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ auch über die örtlichen Jugend- und Sozialämter eingereicht werden. Die Geschäftsstelle entscheidet in vielen Fällen im Sinne der jeweiligen Stiftungsrichtlinien abschließend über die Hilfeersuchen. Komplexere Fälle werden dem wöchentlich tagenden Vergabeausschuss zur Entscheidung vorgelegt und anschließend entsprechend bearbeitet.

