Durch das Landesjugendamt werden eine Vielzahl unterschiedlicher sozialer Beratungsdienstleistungen und Projekte auf der Grundlage unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen anerkannt und bezuschusst. Insgesamt werden aktuell 317 Beratungsstellen, 42 Selbsthilfegruppen und Elternkreise sowie weitere spezifische Landes- und Bundesprojekte mit einem Volumen von rd. 12 Mio. Euro pro Jahr gefördert. Daneben erhalten die Träger dieser Beratungsstellen in konzeptionellen Fragen unsere Unterstützung. Weiterhin werden Fachtagungen und Informationsveranstaltungen zu einzelnen Themen geplant und durchgeführt.
Zur Ausübung der Beratungstätigkeit in Schwangerschaftskonflikt- und Schuldnerberatungsstellen ist eine vorherige Überprüfung und Anerkennung der jeweiligen Stellen erforderlich. In diesen Beratungsbereichen ist das Landesjugendamt die zuständige Anerkennungsbehörde.
Das Landesjugendamt als überörtlicher Träger der Jugendhilfe hat nach § 85 SGB VIII die örtlichen Träger zu beraten und Empfehlungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu entwickeln. Diese Beratungsfunktion wird auch im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung nach den §§ 28-31 SGB VIII (Erziehungsberatung, soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe sowie sozialpädagogische Familienhilfe) wahr genommen.
Im Rahmen der Initiative „Viva Familia“ des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat das Landesjugendamt die Förderung und administrative Abwicklung des Elternkursprogramms „Auf den Anfang kommt es an – Ein Kurs für junge Eltern“ übernommen. Ebenso gehören die Förderung des Netzwerkes Familienbildung sowie der Familienzentren in Rheinland-Pfalz zu den Aufgaben.

