- Information über aktuelle Entwicklungen, Entwicklung von Positionen und Vermittlung an die Öffentlichkeit
- Beantwortung schriftlicher und telefonischer Anfragen von Einzelpersonen und Institutionen zum Thema sowie telefonische Beratung von betroffenen Angehörigen
- Entwicklung und Versand von Informationsmaterial
- Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen
Seit März 2005 wird das Aufgabengebiet „Neureligiöse Gruppen und Sekten“ im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt – wahrgenommen.

