Die Förderprogramme nach dem Landesjugendplan richten sich überwiegend an die örtliche Jugendhilfe. Darüber hinaus werden auch Maßnahmen von überregionaler Bedeutung gefördert.
Das Land entspricht mit den Förderprogrammen seiner Verantwortung für einen gleichmäßigen Ausbau der Jugendhilfe im Land sowie der grundlegenden Verpflichtung, die öffentliche und die freie Jugendhilfe in ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Förderprogramme und zuständige Fachbereiche
- Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
Förderung der Personalkosten in Jugendzentren und Jugendverbänden, Maßnahmen der ausserschulischen Jugendarbeit bzw. der Jugendsozialarbeit (Jugendfreizeiten, Spielaktionen, Schulungen und besondere Aktivitäten ehrenamtlicher Kräfte), Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Tätigkeit (Ehrenamtsgesetz)
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Katja Zapp
Telefon 06131 967-526
zapp.katja(at)lsjv.rlp.de
- Förderung der Beratungsstellen, Netzwerk Familienbildung, Elternkursprogramm
Gefördert werden die Programme zur Förderung der Sozialen Beratungsstellen bearbeitet (Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Suchtberatung, Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung sowie Schuldnerberatung). Ebenso werden die Familienzentren, das Netzwerk Familienbildung, das Elternkursprogramm sowie diverse Projekte der ehrenamtlichen Suchtkrankenhilfe gefördert.
- Förderung der Familienerholung
Anträge von Familien für (einkommensabhängige) Fördermaßnahmen werden über die Träger bzw. über Einrichtungen der Familienerholung an das Landesjugendamt gestellt.
Ihr Ansprechpartner im Landesamt
Günter Weiß
Telefon 06341 26-267
weiss.guenter(at)asa-landau.lsjv.rlp.de
- Kostenerstattung
Beteiligung des Landes an den Kosten der Jugendämter für die Hilfen zur Erziehung und Kostenerstattung in besonderen Einzelfällen an die Jugendämter.
Ihr Ansprechpartner im Landesamt
Dirk Steen
Telefon 06131 967-525
steen.dirk(at)lsjv.rlp.de
- Förderung der Kinderschutzdienste
Finanzielle Förderung von Kinderschutzdiensten und vergleichbaren Beratungseinrichtungen des Kinderschutzes.
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Barbara Liß
Telefon 06131 967-374
liss.barbara(at)lsjv.rlp.de
- Förderung der Kindertagesstätten
Die Förderung beinhaltet Investitions- und Personalkosten von Kindertageseinrichtungen mit Ausnahme der Förderkindergärten und des heilpädagogischen Bereiches der Integrativen Kindertagessstätten (siehe hierzu Homepage unter „ Arbeit und Qualifizierung“).

