- Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und zu Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Junge Menschen sollen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und zwar in allen Dimensionen der Persönlichkeit gestärkt und unterstützt werden.
- Struktureller Jugendschutz beinhaltet die Entwicklung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien bzw. die Schaffung und Erhaltung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.
- Wesentliche Aufgabe des gesetzlichen Jugendschutzes ist es, Jugendgefährdungen und -beeinträchtigungen zu erkennen, auf sie hinzuweisen, verantwortliche Personen und Institutionen über mögliche Gefährdungen für junge Menschen zu informieren bzw. aufzuklären und zu verdeutlichen, wie Kinder und Jugendliche wirksam geschützt werden können. Zu den Aufgaben zählt auch die ordnungsrechtliche Verfolgung und Ahndung von Verstößen. Das Spektrum der Gefahren liegt auf sehr unterschiedlichen Ebenen und umfasst eine große Spannbreite.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen als öffentliche Aufgabe hat nicht an Aktualität verloren. Im Gegenteil: Die sogenannten neuen Medien, Zeiterscheinungen und Konsumtendenzen, wie z.B. Koma- oder Flatrate-Parties, Shisharauchen, stellen immer neue Herausforderungen an den gesetzlichen, erzieherischen und strukturellen Jugendschutz.
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

