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Kinder auf einem Klettergerüst
Startseite > Kinder, Jugend und Familie > Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen

Seit dem 1. Mai 2003 hat die „Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen" (GZA) ihre Arbeit aufgenommen. Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen hat ihren Sitz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt – Rheinland-Pfalz in Mainz.

Warum wurde die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle eingerichtet?

Das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) war am 1. März 2002 in Deutschland in Kraft getreten, damit verbunden waren zahlreiche Änderungen des deutschen Adoptionsrechtes. So sind die Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens verpflichtet, Zentrale Behörden einzurichten. In Deutschland war diese Verpflichtung im Rahmen des föderalen Systems zu erfüllen. Die Anforderungen an die bereits bestehenden zentralen Adoptionsstellen auf der Länderebene, sind deutlich gewachsen, und auf der Bundesebene wurde eine weitere Zentrale Behörde, die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA) beim Bundesamt für Justiz, eingerichtet. Die Ministerinnen betonten bei der Eröffnung der GZA, dass die Zusammenarbeit zweier Bundesländer in einer Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle als Antwort auf die gesteigerten Anforderungen zu verstehen sei. Die Zusammenarbeit ermögliche es, die Aufgaben in einem interdisziplinären Team von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, juristischen und psychologischen sowie Verwaltungskräften qualifiziert und verantwortungsbewusst zu bewältigen.

Leitgedanke der Adoption mit und ohne Auslandsberührung und Kooperationspartner

Leitgedanke der Adoption und insbesondere der Adoption mit Auslandsberührung ist immer das Wohl des Kindes, deshalb soll eine Adoption aus dem Ausland nur erfolgen, wenn das Kind im Heimatstaat nicht vermittelt werden kann (so genanntes Subsidiaritätsprinzip). Daneben gilt es, dem weltweiten Problem des Kinderhandels zu begegnen. Die GZA will dem Leitgedanken durch ein System der Kooperation Rechnung tragen. Bedeutsam ist hier die bereits bewährte Zusammenarbeit mit den Adoptionsvermittlungsstellen der öffentlichen und freien Träger, die Kooperation mit den anerkannten Auslandsvermittlungsstellen und der BZAA sowie mit den Zentralen Behörden der Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens.

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Kernaufgaben der GZA

Vorrangiges Anliegen der GZA ist es, die Adoptionsvermittlungsstellen und die anerkannten Auslandsvermittlungsstellen zu unterstützen und zu qualifizieren, um den Leitgedanken der Adoption umzusetzen.

Die Kernaufgaben der GZA sind:

  • Beratung und Unterstützung der Adoptionsvermittlungsstellen in öffentlicher und freier Trägerschaft, insbesondere in Angelegenheiten der internationalen Adoptionsvermittlung und bei schwierigen Einzelfällen
  • Kooperation mit den Adoptionsvermittlungsstellen und mit den anerkannten Auslandsvermittlungsstellen sowie mit den anderen Zentralen Adoptionsstellen
  • Zusammenarbeit mit der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz
  • Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen und Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft und deren Aufsicht
  • Erteilung von Gestattungen für die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter
  • Zustimmungserteilung zu gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter
  • Im Einzelfall Übernahme der internationalen Adoptionsvermittlung. Bei Nichtvertragsstaaten wird die GZA grundsätzlich nur bei binationalen Paaren und im Falle von Stiefkind- und Verwandtenadoptionen als Auslandsvermittlungsstelle tätig.
  • Informations- und Öffentlichkeitsarbeit; Fachgespräche und Fortbildungsveranstaltungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen und freien Träger von Adoptionsvermittlungsstellen; Entwicklung von Empfehlungen für die Arbeit der Adoptionsvermittlungsstellen.

Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt

Heike Dechent-Wolf
Telefon 06131 967-286
Telefax 06131 967-320
gza(at)lsjv.rlp.de

In unserem datenbankgestützten Bürgerservice können Sie Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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Downloads

Adoptionsvermittlungsstellen

Download-Icon Adoptionsvermittlungsstellen in Rheinland-Pfalz (46.19 kB)
Download-Icon Adoptionsvermittlungsstellen in Hessen (54.03 kB)
Download-Icon Anerkannte Auslandsvermittlungsstellen freier Träger (88.12 kB)

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Dokumente

Download-Icon Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung (6. neu bearbeitete Auflage 2009, Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter) (428.82 kB)
Download-Icon Umgang mit Widerstand - Beziehungen mit Bewerbern um ein Adoptiv- oder Pflegekind positiv gestalten (Volker Büch, 2008) (161.29 kB)
Download-Icon Erklärung der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen zum Erdbeben auf Haiti (21. Januar 2010) (115.02 kB)

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Gesetze, Übereinkommen

Download-Icon Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG, i.d.F.v. 17. Dezember 2006) (123.48 kB)
Download-Icon Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG, i.d.F.v. 19. Februar 2007) (23.49 kB)
Download-Icon Haager Adoptionsübereinkommen (80.06 kB)
Download-Icon Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetz (AdÜbAG, i.d.F.v. 17. Dezember 2006) (45.27 kB)
Download-Icon Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV, v. 4. (12.83 kB)

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Aktuelles

Erklärung der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen zum Erdbeben auf Haiti (21. Januar 2010)

weitere Links zu diesem Thema ...

Adoption – Vertragsstaatenliste


Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz