Unmittelbare Ansprechpartner für Jugendhilfeleistungen an junge Menschen und ihre Familien sind die örtlichen Jugendämter. Sie sind verantwortlich für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort. Das Landesjugendamt wiederum ist zuständig für die Unterstützung der örtlichen Jugendhilfe. Darüber hinaus nimmt es besondere überregionale Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sowie verwandter Bereiche wahr.
Die Beiträge zum Stichwort „Kinder, Jugend und Familie“ informieren allgemein über die Aufgaben des Landesjugendamtes sowie über einzelne ausgewählte Arbeitsbereiche:
- Das Landesjugendamt und seine Aufgaben
- Der Landesjugendhilfeausschuss
- Landesjugendamt Info
- Jugendarbeit
- Jugendschutz
- Landesförderung nach dem Landesjugendplan
- Regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemalige Heimkinder Rheinland-Pfalz
- Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ und Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“
- Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum mit Fort- und Weiterbildungsangeboten für Fachkräfte der Jugendhilfe und anderer sozialer Bereiche
- Servicestelle Kinderschutz
- Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen und ihre Aufgaben
- Elterninitiative gegen Rechts – Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
- Neureligiöse Gruppen und Sekten
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.


