- Versendung der Einladungen zu den Früherkennungsuntersuchungen U4-U9 und der Jugendgesundheitsuntersuchung J1
- Dokumentation der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen durch die Ärztinnen/Ärzte
- Versendung der Erinnerungen
- Meldung nach § 8 LKindSchuG an die Gesundheitsämter bei fehlender Untersuchungsbestätigung.
Aufgaben der Zentralen Stelle nach § 5 Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) sind:
Das Einladungswesen wurde an das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz (ZfK RLP) im Universitätsklinikum Homburg delegiert.
Weitere Aufgaben der Zentralen Stelle:
- Aufsicht über das ZfK Rheinland-Pfalz
- Kommunikation mit den beteiligten Partnern (z.B. Ärzteschaft, Gesundheitsämter, Servicestelle)
- Beantwortung von Fragen gesetzlicher Vertreter
Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Servicestelle Kindesschutz eingerichtet. Nach § 4 des LKindSchuG ist die Servicestelle für eine effektive Vernetzung aller für den Kinderschutz relevanten Institutionen und Dienste zuständig. Die Servicestelle soll die Jugendämter insbesondere bei der Bildung lokaler Netzwerke zur Förderung des Kindeswohls beraten und unterstützen. Zur Internetseite der Servicestelle Kindesschutz gelangen Sie hier.

