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Startseite > Gesundheit > Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle

Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle

Durch Artikel 1 des Siebten Landesgesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 15. Oktober 2004 (GVBl. S. 457) wurde die Zentrale Medizinische Verbindungsstelle
in „Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle” umbenannt. Gleichzeitig wurde der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung die Zuständigkeit für die ärztliche Untersuchung der unmittelbaren Landesbeamten, bezogen auf die §§ 56, 56 am 57, 58, 60 und 61 Landesbeamtengesetz, übertragen. Die Änderung des Landesbeamtengesetzes ist am Tag nach der Verkündung – 27. Oktober 2004 – in Kraft getreten. Die Aufgabe wird in der Zweigstelle beim Amt für soziale Angelegenheiten Mainz durchgeführt.

Die postalische Anschrift der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle (ZMU) lautet:

Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorung
bei der Zweigstelle im Amt für soziale Angelegenheiten
Schießgartenstraße 6
55116 Mainz

Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Die personalführende Dienststelle erteilt der ZMU mit dem dafür vorgesehenen Formular „Anforderung einer gutachtlichen Stellungnahme gem. § 61 a LBG durch die personalführende Stelle/Gutachtliche Stellungnahme der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle“ den Auftrag zur Untersuchung. Gleichzeitig benachrichtigt sie den Beamten/die Beamtin (Begleitschreiben), dass eine Begutachtung durch die ZMU erforderlich ist und fordert ihn/sie auf innerhalb von 10 Tagen einen Anamnesebogen ausgefüllt an die ZMU zu senden.

Nach Eingang dieses Fragebogens wird in der ZMU der/die medizinische Gutachter/-in bestimmt und dem Beamten ein Untersuchungstermin mitgeteilt. Nach Durchführung der Untersuchung wird das Ergebnis der Begutachtung vom Arzt/von der Ärztin mittels eines Formblattes (gutachtliche Stellungnahme der Zentralen Medizinischen Untersuchungsstelle) festgehalten und dieses der personalführenden Stelle zugeleitet.

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Ihr Ansprechpartner im Landesamt:

Karl-Wilhelm Fröder
Telefon 06131 264-209
froeder.karl-wilhelm(at)asa-mainz.lsjv.rlp.de

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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