Für die Ausübung des zahnärztlichen Berufs gilt das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG). Die Ausführungen unter dem Punkt Ärzte gelten für die Erteilung der Approbation als Zahnärztin/ Zahnarzt entsprechend.

Zahnärzte
Ihr Ansprechpartner im Landesamt
Ralph Krudewig
Telefon 0261 4041-325
krudewig.ralph(at)lsjv.rlp.de
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