Psychotherapie ist jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist.
Die einzelnen Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation sind im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt.
Die Approbation wird nach dem Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung unter der Bedingung erteilt, dass die persönliche Befähigung für den Beruf vorhanden ist. Zuständig für die Erteilung der Approbation ist dasjenige Bundesland, in dem die staatliche Prüfung abgelegt wurde.
Die für die Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut benötigten Unterlagen sind unter Downloads abrufbar.

