Vollzug des PTA-Gesetzes
Zu den Aufgaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung gehört die Aufsicht über die staatlich anerkannten PTA-Schulen in Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz und Trier.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in diesem Bereich zuständig. Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus.
Ihre Ansprechpartner im Landesamt
In Koblenz
Heike Schendzielorz
Telefon 0261- 40 41 216
schendzielorz.heike(at)lsjv.rlp.de
In Landau
Willi Weindel
Telefon 06341 26-446
weindel.willi(at)asa-landau.lsjv.rlp.de
In Trier
Annette Scheuls
Telefon 0651 1447-229
scheuls.annette(at)asa-trier.lsjv.rlp.de
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.
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Sachkenntnis Pharmaberater
Gemäß § 75 AMG darf nur als Pharmaberater tätig werden, wer die erforderliche Sachkenntnis nach Abs. 2 besitzt.
Dies sind:
- Apotheker oder Personen mit einem Zeugnis über eine nach abgeschlossenem Hochschulstudium der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder der Veterinärmedizin abgelegte Prüfung,
- Apothekerassistenten sowie Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als technische Assistenten in der Pharmazie, der Chemie, der Biologie, der Human- oder Veterinärmedizin,
- Pharmareferenten.
Eine andere abgelegte Prüfung oder Ausbildung kann ggf. anerkannt werden, wenn sie mit einer der vorgenannten Ausbildungen gleichwertig ist.
In Rheinland-Pfalz obliegt die Anerkennung der Sachkenntnis als Pharmaberater dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt
Christina Schumann
Telefon 0261 4041-237
schumann.christina(at)lsjv.rlp.de
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.
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