Tierarzneimittelüberwachung
Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln, die bei Tieren eingesetzt werden
Dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung obliegt die Durchführung der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich der Betäubungsmittel auf allen Handelsstufen von der Herstellung bis zur Anwendung bei Tieren durch Tierärzte mit Ausnahme der Tierimpfstoffe.
Zu den Aufgaben gehört insbesondere die Überwachung von:
- Tierärztlichen Hausapotheken
- Öffentlichen Apotheken hinsichtlich des Verkehrs mit Tierarzneimitteln
- Personen, die Arzneimittel berufs- oder gewerbsmäßig bei Tieren anwenden, ohne Tierarzt zu sein wie Tierheilpraktiker
- Klinischen Prüfungen bei Tieren
- Herstellern, pharmazeutischen Unternehmern und Großhändlern
Seit dem 01.01.2011 ist die zuständige Behörde für die Überwachung der Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren durch Tierhalterinnen und Tierhalter die Kreisverwaltung.

