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Impfbuch und Spritze
Startseite > Gesundheit > Pharmazie > Nicht-aktive Medizinprodukte

Nicht-aktive Medizinprodukte

Sicherheit von Medizinprodukten

Medizinprodukte dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller diese mit einer CE-Kennzeichnung versehen hat. Ausnahmen sind Sonderanfertigungen, Medizinprodukte aus Eigenherstellung und Produkte für die klinische Prüfung. Mit der CE-Kennzeichnung dürfen Medizinprodukte nur versehen werden, wenn diese die Grundlegenden Anforderungen der Europäischen Medizinprodukte-Richtlinien erfüllen und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist.

Die Überwachung in diesem Bereich obliegt in Rheinland-Pfalz dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und umfasst die Betriebe und Einrichtungen, die:

  • nicht-aktive Medizinprodukte in den Verkehr bringen (z.B.: Hersteller, Apotheken, etc.)
  • nicht-aktive Medizinprodukte betreiben oder anwenden (z.B.: Krankenhäuser, Arztpraxen, etc.)
  • nicht-aktive Medizinprodukte (wie z.B. Instrumente) hygienisch aufbereiten

Betriebe und Einrichtungen, die Medizinprodukte erstmalig in den Verkehr bringen oder klinische Prüfungen und/oder Leistungsbewertungsprüfung durchführen sowie Personen, die messtechnische Kontrollen, früher amtliche Eichungen, durchführen, unterliegen der Anzeigepflicht.

Rechtliche Grundlage für das Inverkehrbringen, Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten bildet das Medizinproduktegesetz (MPG) sowie die Verordnungen zum MPG, durch die zugleich die Europäischen Medizinprodukte-Richtlinien umgesetzt wurden.

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Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt:

Sigrid Soffel
Telefon 0261 4041-311
soffel.sigrid(at)lsjv.rlp.de

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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Downloads

RKI-Richtlinien

Download-Icon RKI-Empfehlungen - Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten (172.06 kB)
Download-Icon Erläuterungen des RKI zur Empfehlung - Hygiene bei der Aufbereitung (16.39 kB)
Download-Icon Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (144.6 kB)
Download-Icon RKI-Empfehlung - Infektonsprävention in der Zahnheilkunde (2.66 MB)
Download-Icon RKI-Empfehlung - Hygieneanforderungen bei der Aufbereitung von Endoskopen (239.21 kB)

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Instrumentenaufbereitung in Arztpraxen

Download-Icon Broschüre zur Instrumentenaufbereitung in Arztpraxen (1 MB)

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