Freiverkäufliche Arzneimittel sind sogenannte traditionelle Arzneimittel/Vorbeugemittel (z.B. Melissengeist, Husten- und Brusttee, Hühneraugenpflaster, Flohhalsbänder für Hunde oder Katzen, etc.)
Nach dem Arzneimittelgesetz unterliegen Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel herstellen, prüfen, lagern oder in den Verkehr bringen, der Überwachung durch die zuständige Behörde.
Im Bereich der freiverkäuflichen Arzneimittel sind dies z.B.:
- Verbrauchermärkte
- Drogeriemärkte
- Reformhäuser
Die Überwachung erfolgt durch regelmäßige, unangekündigte Inspektionen sowie ggf. durch Probenahmen.
Dabei wird insbesondere Folgendes inspiziert:
- Anwesenheit einer sachkundigen Person
- Kennzeichnung der Fertigarzneimittel
- Verfalldatenkontrolle
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

