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Impfbuch und Spritze
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Blutspendeeinrichtungen

Blut und Blutprodukte

Die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Prüfung von Blut und Blutprodukten wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung überwacht. Hierzu zählen insbesondere Fremdblut und daraus hergestellte Produkte sowie Eigenblut und Blutstammzellen.

Die Überwachung erfolgt nach § 64 AMG durch regelmäßige Inspektionen der Blutspendeeinrichtungen; dabei wird die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften  überprüft, dies sind insbesondere die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes (AMG), der Arzneimittel- und WirkstoffherstellungsVO (AMWHV), des Transfusionsgesetzes (TFG) und  die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie).

Für die Herstellung von Blut und Blutprodukten ist eine Erlaubnis gemäß § 13 AMG erforderlich. Abnahmeinspektionen zur Erteilung einer Erlaubnis sowie Regelinspektionen werden unter Beteiligung von Sachverständigen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) in Langen als der zuständigen Bundesoberbehörde durchgeführt.

Für die Zulassung von Blutprodukten ist das PEI zuständig.

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Ihre Ansprechpartnerinnen im Landesamt:

Dr. Maria Scho-Backes
Telefon 0261 4041-214
scho-backes.maria(at)lsjv.rlp.de

Gabriele Klaas
Telefon 0261 4041-213
klaas.gabriele(at)lsjv.rlp.de

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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