Direkt zur Navigation springen [Alt/Ctr+1]Direkt zum Inhalt springen [Alt/Ctr+2]
Schrift: größer | kleiner | Druckversion
Logo: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Zurück zur Startseite lsjv.rlp.de
  • Aktuelles
  • Soziales
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Versorgung
  • Arbeit und Qualifizierung
  • Gesundheit
    • Recht der Heilberufe
    • Öffentliches Gesundheitswesen
    • Gesundheitsfachberufe
    • Landesprüfungsamt
    • Pharmazie
      • Arzneimittelhersteller/ Wirkstoffhersteller
      • Gewebeeinrichtungen
      • Blutspendeeinrichtungen
      • Arzneimittelgroßhandlungen
      • Klinische Prüfungen
      • Apotheken
      • Freiverkäufliche Arzneimittel
      • Tierärzte
      • Nicht-aktive Medizinprodukte
      • Weitere Aufgabenbereiche
    • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
    • Zentrale Stelle Landeskinderschutzgesetz
    • Impfkommission Rheinland-Pfalz
  • Bürgerservice
  • Wir über uns
  • Service
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Sitemap
  • www.rlp.de
  • www.msagd.rlp.de
  • www.mifkjf.rlp.de
Impfbuch und Spritze
Startseite > Gesundheit > Pharmazie > Arzneimittelgroßhandlungen

Arzneimittelgroßhandlungen

Großhandel mit Arzneimitteln

Betriebe und Einrichtungen, die Großhandel mit Arzneimitteln betreiben, unterliegen der Überwachung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Seit August 2004 besteht gemäß § 52a des Arzneimittelgesetzes (AMG) grundsätzlich eine Erlaubnispflicht für das Betreiben eines Großhandels mit Arzneimitteln; die Tätigkeit kann daher erst nach Erteilung einer solchen Erlaubnis aufgenommen werden. Dies trifft auch dann zu, wenn ausschließlich mit freiverkäuflichen Arzneimitteln wie bestimmten Händedesinfektionsmitteln gehandelt wird.

Während die Abgabe von Arzneimitteln direkt an den Endverbraucher grundsätzlich nicht unter den Großhandelsbegriff fällt, unterliegt die Arzneimittelabgabe an Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Krankenhäuser ausdrücklich den Bestimmungen des Großhandels und ist demnach ebenfalls erlaubnispflichtig.

Auch öffentliche Apotheken, die über den üblichen Apothekenbetrieb hinaus Großhandel mit Arzneimitteln treiben, sowie pharmazeutische Unternehmer und (Mit)-Vertreiber, die keine Hersteller nach § 13 AMG sind, benötigen eine Erlaubnis nach § 52a AMG.

Nach oben

Ihre Ansprechpartner im Landesamt:

In Koblenz
Dr. Dieter Starke
Telefon 0261 4041-209
starke.dieter(at)lsjv.rlp.de

Willi Grüber
Telefon:0261 4041-323
grueber.willi(at)lsjv.rlp.de

In Landau
Birgit Ziller
Telefon 06341 26-227
ziller.birgit(at)asa-landau.lsjv.rlp.de

In Trier
Dr. Heide Schütt
Telefon 0651 1447-208
schuett.heide(at)asa-trier.lsjv.rlp.de

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

Nach oben