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Impfbuch und Spritze
Startseite > Gesundheit > Pharmazie

Pharmazie

Gesundheitsschutz wird im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung groß geschrieben. Zu den Betrieben und Einrichtungen, die hier gemäß den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überwacht werden, gehören insbesondere:

  • Arzneimittel-/Wirkstoffhersteller
  • Gewebeeinrichtungen
  • Blutspendeeinrichtungen
  • Arzneimittelgroßhandlungen
  • Einrichtungen, die klinische Prüfungen von Arzneimitteln durchführen
  • Apotheken
  • Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen

Des Weiteren unterliegen der Überwachung:

  • Tierärzte/-innen, Tierheilpraktiker/-innen
  • nicht-aktive Medizinprodukte
  • Vollzug des PTA-Gesetzes
  • Sachkenntnis Pharmaberater

 

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

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Downloads

Download-Icon Merkblatt - Anzeige nach § 67 Abs. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen (169.34 kB)
Download-Icon Formblatt - Anzeige nach § 67 Abs. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen (660.31 kB)

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Aktuelles

15. AMG-Novelle

Anzeige nach § 67 Abs. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der Heilkunde bei Menschen befugten Personen.
Hier finden Sie das Merkblatt und das Formblatt zur Anzeige.

weitere Links zu diesem Thema ...

Bundesministerium für Gesundheit, Bonn


Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Bonn


Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bonn


Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Bonn


Landesuntersuchungs- amt Rheinland-Pfalz, Koblenz


Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung


Landesverband der Lebensmittelkontrolleure von Rheinland-Pfalz e.V.