Gesundheitsschutz wird im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung groß geschrieben. Zu den Betrieben und Einrichtungen, die hier gemäß den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes überwacht werden, gehören insbesondere:
- Arzneimittel-/Wirkstoffhersteller
- Gewebeeinrichtungen
- Blutspendeeinrichtungen
- Arzneimittelgroßhandlungen
- Einrichtungen, die klinische Prüfungen von Arzneimitteln durchführen
- Apotheken
- Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr bringen
Des Weiteren unterliegen der Überwachung:
- Tierärzte/-innen, Tierheilpraktiker/-innen
- nicht-aktive Medizinprodukte
- Vollzug des PTA-Gesetzes
- Sachkenntnis Pharmaberater
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.

