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Impfbuch und Spritze
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Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nimmt derzeit die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Erlaubnissen für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach dem Infektionsschutzgesetz (Erlaubnisantrag, Erlaubnisfreiheit, Freistellung von Erlaubnispflicht) wahr. Der Umfang der erteilten Erlaubnis richtet sich nach der fachlichen Qualifikation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Sie ist personenbezogen und nicht übertragbar. Entsprechende Anträge nimmt die Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau gerne entgegen. Dort erhalten Sie auch eine Beratung im konkreten Einzelfall.

In der Zweigstelle Landau erfolgt auch die Bearbeitung der Anzeigen nach § 49 oder § 50 Infektionsschutzgesetz. Nach Eingang der auch für erlaubnisfreie Antragstellerinnen bzw. Antragsteller verbindlichen Anzeige von mikrobiologischen Tätigkeiten werden Räume und Einrichtungen sowie die Abfallentsorgung vor Ort überprüft und im Bedarfsfall bestimmte Tätigkeiten untersagt, wenn die Voraussetzungen für die Durchführung dieser Tätigkeiten nicht gegeben sind. Bei dieser Aufgabe bedient sich das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung der fachlichen Unterstützung des Landesuntersuchungsamtes.

Anträge auf Entschädigung nach § 56 IfSG (z.B. Verdienstausfall infolge Tätigkeitsverbots im Lebensmittelverkehr) und auf Kostenerstattung nach § 65 IfSG (z.B. bei Wertminderung von Gegenständen, die mit Krankheitserregern kontaminiert waren und im Gefolge behördlicher Anordnungen geschädigt wurden) können bei der Zweigstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau eingereicht werden. Die Entschädigung nach § 56 IfSG kann jedoch nur für den Zeitraum nach Beendigung der Lohnfortzahlungsfrist geltend gemacht werden.

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Ihre Ansprechpartner im Landesamt:

Anzeigen nach § 49 oder § 50 IfSG

Jürgen Schwalie
Telefon 06341 26-460
schwalie.juergen(at)asa-landau.lsjv.rlp.de

Anträge auf Entschädigung nach § 56 IfSG

Claus Pfaffmann
Telefon 06341 26-459
pfaffmann.claus(at)asa-landau.lsjv.rlp.de

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln. 

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Downloads

Download-Icon Merkblatt 1 - Erlaubnis nach § 44 lfSG (144.26 kB)
Download-Icon Merkblatt 2 - Freistellung von der Erlaubnispflicht nach § 45 Absatz 3 lfSG (140.2 kB)
Download-Icon Merkblatt 3 - Anzeige der erstmaligen Aufnahme von Tätigkeiten im Sinne des § 44 IfSG gemäß § 49 IfSG (141.95 kB)
Download-Icon Merkblatt 4 - Erlaubnisfreiheit nach § 45 Absatz 3 lfSG (132.81 kB)
Download-Icon Merkblatt 5 - Veränderungsanzeige gemäß § 50 IfSG (126.27 kB)
Download-Icon Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls nach § 56 IfSG in Verbindung mit einem beruflichen Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG oder einer Absonderung nach § 30 IfSG (457.4 kB)
Download-Icon Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls nach § 56 IfSG in Verbindung mit einem gesetzlichen Tätigkeitsverbot im Lebensmittelbereich nach § 42 IfSG (377.47 kB)

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