Manche Staaten fordern von Personen, die einreisen möchten, den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Die Voraussetzungen für die Anerkennung dieses Nachweises sind in Internationalen Gesundheitsvorschriften geregelt. Danach muss die impfende Stelle staatlich zugelassen sein. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Zweigstelle Landau beim Amt für soziale Angelegenheiten, erteilt landesweit diese Zulassungen. Über den Kriterienkatalog, der bei dem Zulassungsverfahren zugrunde gelegt wird, und die zugelassenen Gelbfieberimpfstellen können Sie sich auf dieser Website informieren. Das mit dem Antrag vorzulegende Selbstauskunftsformular können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Zulassung als Gelbfieberimpfstelle
Ihre Ansprechpartnerin im Landesamt:
Dr. Wiebke Berwaldt
Telefon 06341 26-447
berwaldt.wiebke(at)asa-landau.lsjv.rlp.de
Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln.
