Wer auf Reisen aus medizinischen Gründen Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, in ein Land mitführen muss, welches dem Schengener Abkommen* unterliegt, kann sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die Bescheinung muss dann noch von den zuständigen Kreisverwaltungen bzw. der Verwaltung der kreisfreien Städte beglaubigt werden.
Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln in europäische Länder, die nicht dem Schengener-Abkommen beigetreten sind und in andere Kontinente empfehlen wir die stets aktualisierten Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (siehe link) zu beachten. Ein Muster für eine hierfür empfohlene Bescheinigung steht unter downloads bereit.
* Zu den Ländern, in denen dieses Abkommen Gültigkeit besitzt zählen derzeit: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn.

