In Rheinland-Pfalz gelten durch die Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie über öffentlich empfohlene Schutzimpfungen die in der jeweils aktuellen Veröffentlichung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) angegebenen Impfempfehlungen (derzeit Stand Juli 2009) als öffentlich empfohlen. Die STIKO-Empfehlungen werden periodisch im Juli eines jeden Jahres und aus wichtigen sonstigen Anlässen heraus aktualisiert.
Des Weiteren ist in Rheinland-Pfalz seit dem 20. August 2005 die Grippeschutzimpfung ohne Einschränkung öffentlich empfohlen.
Die „öffentliche Empfehlung“ von Schutzimpfungen bedeutet lediglich, dass das empfehlende Bundesland die Haftung im Falle eines durch die Impfung verursachten Gesundheitsschadens übernimmt, wenn die Impfung auf seinem Gebiet durchgeführt wurde und der Impfschaden von der zuständigen Behörde anerkannt wurde. Die öffentliche Empfehlung sichert somit eine eventuelle Versorgung gemäß § 60 Infektionsschutzgesetz nach dem Auftreten von Impfschäden. Sie sagt also nichts über die Kostenübernahme durch die Krankenkassen aus.
Nähere Angaben finden Sie auf der Seite über die Impfschäden.
Ausführliche Informationen zu den STIKO–Empfehlungen erhalten Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts. Insbesondere bezüglich der Schutzimpfungen für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 2. Lebensjahr empfiehlt sich das Lesen des Originaltextes der Empfehlungen einschließlich der zugehörigen Erläuterungen und Begründungen.
Einige Jahre nach einer Grundimmunisierung werden Auffrischungsimpfungen empfohlen:
Für Kinder im Alter von 5 bis 6 Jahren gegen Wundstarrkrampf (Tetanus), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) sowie für Kinder bzw. Jugendliche von 9 Jahren bis 17 Jahren gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung (Poliomyelitis; mit inaktiviertem Impfstoff)
Außerdem sollte kontrolliert werden, ob ein kompletter Impfschutz gegen Hepatitis B besteht. Falls dieser fehlt, sollte er erworben werden. Wer in diesem Alter noch ungeimpft ist und noch keine Windpocken durchgemacht hat, sollte jetzt dagegen geimpft werden.
Der Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens berät Sie zu allen Fragen gerne.
Gute Gründe für die Durchführung dieser Impfungen finden Sie hier.
Für junge Frauen von 12 bis 17 Jahren wird die HPV (Human Papilloma Virus)-Impfung empfohlen, die gegen zwei Virustypen gerichtet ist, die an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs beteiligt sind.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist die Auffrischung der Diphtherie- und der Tetanus-Impfung empfohlen. Das Intervall beträgt bei vorhandener Grundimmunisierung in der Regel 10 Jahre. Diese Auffrischungsimpfung sollte gleichzeitig zur Gabe eines für Erwachsene geeigneten Keuchhustenimpfstoffes genutzt werden. Für Personen nach dem vollendeten 60. Lebensjahr sind ergänzend die Impfungen gegen Pneumokokken und gegen Influenza (Grippe) empfohlen.
Neben den erwähnten Empfehlungen für die so genannten Standard- und Auffrischungsimpfungen kann es gute Gründe für weitere Schutzimpfungen geben.
Zum Beispiel vor Reisen (Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Meningokokken, Tollwut und Typhus), bei Ansteckungsrisiko (Diphtherie, Hepatitis A, Hepatitis B, Masern, Meningokokken, Mumps, Keuchhusten, Kinderlähmung, Röteln, Tollwut, Windpocken und Wundstarrkrampf) auch berufsbedingt (FSME, Gelbfieber, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Meningokokken, Mumps, Keuchhusten, Kinderlähmung, Röteln, Tollwut und Windpocken) oder zum Schutz bei individuell erhöhtem Risiko (FSME, HiB, Hepatitis A und B, Grippe, Meningokokken, Keuchhusten, Pneumokokken, Kinderlähmung, Röteln und Windpocken.) Beratungen führen Ihr Gesundheitsamt, Ihre Betriebsärztin, Ihr Betriebsarzt, Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt durch. Bitte lesen Sie bei Interesse auch Einzelheiten in der STIKO-Empfehlung nach.

