Neue Grippe, Vogelgrippe und Grippe-Impfung
Eigenschaft von Influenza-Viren
Die Influenza-Viren zeichnen sich durch eine außerordentliche Variabilität aus. Es gibt viele Typen dieser Viren und sie sind auch in der Lage, sich ständig mehr oder weniger intensiv zu verändern. Zum Teil sind dies Veränderungen im Virus selbst, zum Teil finden Veränderungen durch Austausch von Virusbestandteilen untereinander statt, wodurch ein gänzlich neues Influenza-Virus entstehen kann.
Eine neue Virusvariante ist für uns Menschen so gefährlich, weil unser Körper vorher noch keinen Kontakt mit diesem Virus hatte und er somit noch keine Abwehrstoffe gegen dieses Virus gebildet hat.
In den vergangenen Jahrzehnten hat es nur kleine Veränderungen der für den Menschen gefährlichen Influenza-Viren gegeben. Jährlich werden die Grippe-Impfstoffe diesen Veränderungen angepasst und sind hierdurch in der Regel gut wirksam.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung empfiehlt daher seit dem Jahr 2005 in ihrer „Öffentlichen Impfempfehlung“ allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Bundeslandes, sich gegen Influenza (Grippe) impfen zu lassen. Dies begründet jedoch noch keinen Kostenübernahmeanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist aber die Voraussetzung dafür, dass das Land bei den in der Empfehlung aufgeführten Impfungen die Haftung für mögliche Impfschäden übernimmt.
Grippe-Impfung
Die Grippe-Impfung wird als einmalige Spritzimpfung in den Oberarm verabreicht. Sie wird in der Regel sehr gut vertragen. In seltenen Fällen kann es zu lokalen Reaktionen oder leichten Allgemeinbeschwerden in Form von Kopfschmerzen oder erhöhter Temperatur kommen, die als Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff zu werten sind und schnell wieder abklingen.
Der Impfstoff selbst kann keine Grippe auslösen. Er schützt nicht vor Erkältungskrankheiten durch andere Erreger. Der Impfschutz ist ca. 1-2 Wochen nach der Impfung im Körper aufgebaut.
Die Impfung muss jährlich wiederholt werden, da, wie bereits erwähnt, eine regelmäßige Anpassung des Impfstoffes an die aktuellen Influenza-Viren notwendig ist.
Die meisten Krankheitsfälle treten zwischen Dezember und April auf. Etwa ab September jeden Jahres steht der neue Impfstoff für die bevorstehende Grippewelle zur Verfügung Man sollte sich möglichst im Herbst impfen lassen. Eine späterer Impfung ist jedoch grundsätzlich möglich. Hierzu kann Sie individuell Ihre Impfärztin, Ihr Impfarzt oder Ihr Gesundheitsamt beraten.
Grippepandemie
Die Impfung großer Teile der Bevölkerung stellt auch einen Schutz vor dem Auftreten einer Neuvariante des Virus dar, da das Virus an seiner Ausbreitung gehindert wird und es so weniger Möglichkeiten hat, sich mit anderen Grippevirusarten zu vermischen. Daher ist die Intensivierung der Impfbereitschaft in der Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil des so genannten „nationalen Pandemieplanes“, der wichtige Vorbereitungsmaßnahmen von Bund und Ländern sowie allen anderen Beteiligten auf eine Grippepandemie empfiehlt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch-Institutes. Dort finden Sie auch Informationen zur Neuen Grippe A /H1N1 („Schweinegrippe“) sowie zur „Vogelgrippe“.
Im Rückblick auf die Grippepandemie der Saison 2009/2010 kann festgestellt werden, dass der Verlauf der Pandemie weniger schwer war als anzunehmen war. Dem Influenzavirus A/H1N1 ist es jedoch im vergangenen Jahr in vielen Regionen der Welt gelungen andere Influenzaviren zu dominieren, sodass davon ausgegangen werden muss, dass das Virus auch in dieser Saison zirkulieren wird. Die WHO hat daher auch das A/H1N1v-2009 Virus in ihre Empfehlung für den diesjährigen Impfstoff aufgenommen. Ferner sind ein A/H3N2- und ein Influenza B-Virus enthalten.
Die STIKO hat außerdem eine Impfempfehlung für alle Schwangeren ausgesprochen. Der Impfzeitpunkt richtet sich dabei nach der individuellen gesundheitlichen Situation der Schwangeren. Näheres hierzu finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Institutes.
Für Personen mit chronischen neurologischen Krankheiten werden nun ausdrücklich in die Impfempfehlung zur Influenza aufgenommen, da die Erfahrungen aus der Grippepandemie gezeigt haben, dass diese Personengruppe bei Infektion durch A/H1N1v-2009 zu schweren Krankheitsverläufen neigt und ein erhöhtes Sterberisiko trägt. Näheres hierzu finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Institutes. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, der in der Schutzimpfungsrichtlinie Einzelheiten zu den Voraussetzungen, der Art und den Umfang der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte regelt, sichert bei Erkrankungen wie Multipler Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, sowie bei weiteren in Schwere vergleichbaren chronischen neurologischen Krankheiten, die zu einer respiratorischen Einschränkung führen können, die Kostenübernahme zu.

