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Impfung
Startseite > Gesundheit > Impfkommission Rheinland-Pfalz > Was gibt es zum Thema Impfschäden zu sagen?

Was gibt es zum Thema Impfschäden zu sagen?

Immer wieder werden wir mit der Aussage konfrontiert, dass das Thema Impfschäden verschwiegen oder verharmlost werde.

Es gibt keine medizinische Behandlung, die ohne Risiken ist. Das gilt auch für die Schutzimpfungen. Dabei interessiert natürlich die Frage, was ist das für ein Risiko und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Impfling davon betroffen sein kann.

Zunächst ist es wichtig, zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden: „Impfreaktion“ und „Impfschaden“.

Als Impfreaktion bezeichnen wir Erscheinungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Impfung auftreten und eindeutig auf sie zurückzuführen sind. Dabei handelt es sich nicht um schwerwiegende Ereignisse, sondern um ganz normale Begleiterscheinungen, wie man sie eigentlich fast erwarten muss, wenn man eine Behandlung durchführt, die eine immunologische Antwort im Körper erzeugen soll. Die Rede ist von einer vorübergehenden örtlichen Reizung, von Fieberreaktionen oder auch unklarem Weinen kleiner Säuglinge. Alle diese Erscheinungen sind harmlos und würden auch ohne Behandlung vergehen. In Abhängigkeit der angewendeten Impfstoffe treten sie unterschiedlich häufig auf. Sie bedeuten in keinem Fall, dass eine Impfung nicht vertragen wird und weitere gleichartige Impfungen unterbleiben sollten.


Ungleich schwieriger ist die Beurteilung eines Impfschadens.

In außerordentlich seltenen Fällen könnte eine Impfung (wie auch jede andere Injektion) eine bleibende gesundheitliche Schädigung hervorrufen. Diese Wahrscheinlichkeit ist jedoch sehr gering. Wurde eine Impfung verabreicht, die „öffentlich empfohlen“ ist, und handelt es sich nicht um einen „handwerklichen“ Fehler des Arztes oder des Impfstoffherstellers, übernimmt der Staat die Haftung im Sinne des Interessenschutzes des Impflings. Er übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung, der Behebung und der Rehabilitation des Schadens anfallen.


Hier sagt das IfSG (Infektionsschutzgesetz):

Ein Impfschaden ist: die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde.

Zur Anerkennung eines Gesundheitsschadens als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 genügt die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs.

Der Entschädigungsanspruch richtet sich jeweils gegen das Bundesland, in dem die Impfung vorgenommen wurde. In Rheinland-Pfalz ist für die Bearbeitung dieser Anträge das Amt für soziale Angelegenheiten Mainz zuständige Behörde. Anträge können an Herrn Bernd Fischer (Telefon 06131 264-272; fischer.bernd(at)asa-mainz.lsjv.rlp.de) gerichtet werden.

In den Jahren 2000-2004 wurden insgesamt rund 7,5 Millionen Impfungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Lediglich in 5 Fällen kam es dabei zu Komplikationen, die als Impfschaden anerkannt wurden. Das heißt, das Risiko bei einer Impfung einen Impfschaden zu erleiden, lag bei 1 zu 1,5 Millionen. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, wie sicher und gut verträglich die Impfungen sind.

Es ist jedoch sehr schwer, von echten Impfschäden Vorkommnisse abzugrenzen, die man der Impfung selbst nicht anlasten kann, die aber im deutlichen zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftreten können. Als Folge einer heftigen Fieberreaktion könnte eine Gesundheitsstörung, die im Impfling schlummert (z.B. Stoffwechselerkrankungen) und bisher nicht erkennbar war, aktiviert werden.

Natürlich hat die Impfung die Krankheit aufbrechen lassen, aber sie ist nicht verantwortlich! Diese Gesundheitsstörung wäre bei jeder anderen ersten fieberhaften Erkrankung ganz genauso aufgetreten. Ein zufälliges zeitliches Zusammentreffen zwischen Impfung und dem erstmaligen Auftreten einer Erkrankung kann auch einen Impfschaden vortäuschen. Für den Laien ist dies oft nur sehr schwer verständlich, und oft wurden von Gerichten derartige Fälle als „Impfschadensfälle“ anerkannt.

Mit den heute zur Verfügung stehenden modernen diagnostischen Mitteln kann man jedoch manchmal genau feststellen, ob es sich um einen echten Impfschaden oder einen derartigen anscheinenden Impfschaden im Sinne eines zufälligen Zusammentreffens handelt.

Dieses besagt jedoch dann noch nichts über die Anerkennung eines Impfschadens, da hier bereits der vermutete Zusammenhang wichtig ist.

Bitte vergessen Sie nicht, dass die meisten Erkrankungen, gegen die geimpft werden kann, gefährliche Infektionskrankheiten mit oftmals schwerwiegenden Komplikationen sind, und dass das Risiko eines Schadens durch die Erkrankung wesentlich höher als das Risiko eines vermuteten Schadens durch Impfungen. Näheres dazu finden Sie in den Merkblättern des Robert Koch Instituts.

 

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