(Stand: November 2010)
Impfungen sind seit dem 01.04.2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen und verabschiedet sie in der sogenannten Schutzimpfungsrichtlinie. Sofern die Richtlinie seitens des Bundesministeriums für Gesundheit unbeanstandet bleibt, wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt danach in Kraft. Von der Kostenübernahme ausgenommen sind in der Regel Schutzimpfungen, die im Rahmen eines privaten Auslandsaufenthaltes oder aus beruflichen Gründen benötigt werden.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite einen kurzen orientierenden Überblick über die Kostenregelungen geben und verweisen im Übrigen auf die jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) in Verbindung mit der Schutzimpfungsrichtlinie (http://www.g-ba.de/). Da die Frage der konkreten Kostenübernahme für einzelne Impfungen manchmal nur mit größerem Aufwand zu beantworten ist, muss an dieser Stelle auf weitere Details verzichtet werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen, das sind in Rheinland-Pfalz die AOK Rheinland-Pfalz, die Ersatzkassen die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen und die Knappschaft, tragen im Kindesalter im Rahmen der Schutzimpfungsrichtlinie die Kosten für die Grundimmunisierung der folgenden öffentlich empfohlenen Impfungen ihrer Versicherten:
- Diphtherie
- Haemophilus influenzae Typ B
- Hepatitis B (virusbedingte Leberentzündung)
- Masern
- Meningokokken (bakterielle Hirnhautentzündung)
- Mumps
- Röteln
- Pertussis (Keuchhusten)
- Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündung)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Varizellen (Windpocken)
Das gilt auch für die Grundimmunisierung gegen
- Hepatitis B (Ungeimpfte der Altersgruppe 9 bis 17 Jahre)
- HPV (für weibliche Teenager im Alter von 12 bis 17 Jahren)
sowie die Impfung gegen
- Influenza (Grippe) (jährlich; für Erwachsene ab 60 Jahren, alle Schwangere und bestimmte Erkranktengruppen). Näheres hierzu erfahren Sie hier.
(In Rheinland-Pfalz werden die Kosten für die saisonale Influenzaimpfung ohne Alterseinschränkung von der Beihilfe und einigen Krankenkassenarten übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor der Impfung bei Ihrer Krankenkasse. )
und
- Pneumokokken (bakterielle Lungenentzündung) (einmalig ab 60 Jahren; bei bestimmten chronischen Erkrankungen zusätzlich Auffrischungen alle 5 Jahre)
Der Anspruch umfasst auch das Nachholen der für das Kindesalter empfohlenen Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei Jugendlichen spätestens bis zum Alter von 17 Jahren.
(Alterseinschränkungen vor dem Alter von 17 Jahren bzw. Nutzungseinschränkungen bei bestimmten Kombinationsimpfstoffen ergeben sich aus der Schutzimpfungsrichtlinie.)
In besonderen Fällen können Kosten auch für weitere Impfungen oder nach dem 18. Lebensjahr übernommen werden, wenn eine besondere Gefährdung für spezielle Personenkreise vorliegt (Indikationsimpfung). Diese Indikationen sind in der Schutzimpfungsrichtlinie formuliert worden. Näheres hierzu kann Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Krankenkasse erläutern.
Ihr Arbeitgeber muss gemäß Biostoffverordnung die Kosten für die Impfungen übernehmen, für die eine entsprechende Gefährdung am Arbeitsplatz festgestellt worden ist (Biostoffverordnung).
Nach Angaben des Verbands der privaten Krankenversicherung werden die Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Impfungen im unternehmensindividuellen Teil der Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelt und sind dort jeweils nachzulesen.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten der Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden.
Für Personen, die nach der Beihilfeverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beihilfeberechtigt sind, gilt, dass die Kosten für Schutzimpfungen übernommen werden, die von der STIKO öffentlich empfohlen wurden, sofern sie nicht aus beruflichen Gründen oder aus Anlass einer privaten Reise außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erforderlich geworden sind.
Haben Sie hier keine Informationen gefunden, die Ihre Krankenkasse betreffen, dann geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis per Telefax (06341 26-48447) oder an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Reiterstraße 16 in 76829 Landau in der Pfalz.

