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Impfbuch und Spritze
Startseite > Gesundheit > Gesundheitsfachberufe > Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Bei Ausbildungen in einem Gesundheitsfachberuf, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, überprüft und bewertet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung deren Gleichwertigkeit mit der entsprechenden deutschen Berufsausbildung. Das Verfahren und damit die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich für Personen aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von dem für Personen aus Drittstaaten. 

Für die Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Entbindungspflege (Hebammen) gibt es infolge spezieller Vorschriften auf EU-Ebene weitere Besonderheiten, die im Bewertungsverfahren zu berücksichtigen sind.

Seit dem 20. Oktober 2007 ist die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für die ständige Niederlassung oder vorübergehende und gelegentliche Dienstleistung durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates neu geregelt. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:255:0022:0142:DE:PDF

Bürger, die bei der Entscheidung über ihren Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation eine fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts erkennen, haben die Möglichkeit sich an SOLVIT zu wenden.  Weitere Informationen finden Sie auf der EUROPA-Webseite.

SOLVIT ist ein benutzerfreundlicher und kostenloser Service und kann helfen 

  • bei grenzüberschreitenden Problemen
  • die durch fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts entstanden sind
  • verursacht durch nationale, regionale oder lokale Behörden.

 

 

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Ihre Ansprechpartner im Landesamt:

In Koblenz

Christa Strelow
Telefon 0261 4041-272
strelow.christa(at)lsjv.rlp.de

In Landau

Claus Pfaffmann
Telefon 06341 26-459
pfaffmann.claus(at)asa-landau.lsjv.rlp.de

Darüber hinaus können Sie im datenbankgestützten Bürgerservice Fragen stellen sowie je nach Anliegen Zuständigkeiten und Ansprechpartner ermitteln. 

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Downloads

Download-Icon Gesundheits- und (Kinder)krankenpflege, Hebammen, Ergotherapie, Logopädie, Medizinisch-technische Assistenten (MTA), Podologen (60.7 kB)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Download-Icon Physiotherapie, Masseure und medizinische Bademeister, Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA), Veterinärmedizinisch-technische Assistenten (VTA), Diätassistenten, Orthoptisten, Rettungsassistenten (RAS) (102.2 kB)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

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