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Startseite > Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder nimmt ihre Arbeit auf
06.02.2012 | Landesjugendamt

Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder nimmt ihre Arbeit auf

In Rheinland-Pfalz wurde zum 1. Januar 2012 beim Landesjugendamt die regionale Anlauf- und Beratungsstelle ehemalige Heimkinder in Rheinland-Pfalz eingerichtet, die sich derzeit im Aufbau befindet. Diese ist Ansprechpartnerin für betroffene ehemalige Heimkinder aus der Zeit von 1949 bis 1975, die ihren aktuellen ersten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.
Zwei Frauen am Rednerpult im Fernsehstudio von SAT.1

Birgit Zeller (rechts) beim Interview bei SAT.1

Aufgaben der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle sind u. a.:
Fachlich qualifizierte, niedrigschwellige und alltagsorientierte Erstinformation und Be-ratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, 
Unterstützung bei der Einsicht in Akten und andere Dokumente und bei der Kontaktaufnahme mit Einrichtungen und Jugendämtern in Rheinland-Pfalz,
Unterstützung bei der Antragstellung zur Geltendmachung von finanziellen Leistungen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ (Link: www.fonds-heimerziehung.de).

Betroffenen, denen während ihrer Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, kann durch den Fonds finanzielle Hilfe gewährt werden, soweit durch die Heimerziehung heute noch nachweisbare Traumatisierungen oder andere Beeinträchtigungen und Folgeschäden bestehen und dieser besondere Hilfebedarf nicht über die bestehenden Hilfe- und Versicherungs-systeme abgedeckt wird. 

Der Fonds hat ein Volumen von 120 Millionen Euro und wird zu je einem Drittel von Bund, westdeutschen Bundesländern, den beiden großen christlichen Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden sowie den Orden getragen. Er besteht aus zwei Teilen: Der „Fonds für Folgeschäden aus der Heimerziehung“ in Höhe von 100 Millionen Euro soll Beeinträchtigungen durch noch heute andauernde Belastungen, die Folgewirkun-gen der Heimunterbringung darstellen, ausgleichen beziehungsweise mildern. Er wird für den daraus resultierenden besonderen Hilfebedarf verwendet und ergänzt das bereits bestehende Netz sozialrechtlicher Versorgungssysteme. Der Rentenersatzfonds wird Leistungen in Höhe von 20 Millionen Euro erbringen, die etwaige Minderungen von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge ausgleichen sollen.

Antragsberechtigt sind Personen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer vollstationären Einrichtung zum Zwecke der öffentlichen Erziehung untergebracht waren. Zuständig ist die regionale Anlauf- und Beratungsstelle in dem Bundesland, in dem die oder der Betroffene seinen aktuellen Wohnsitz hat. 

Anträge werden im gemeinsamen Gespräch mit den Beraterinnen und Beratern besprochen und anschließend durch die regionale Anlauf- und Beratungsstelle bei der Geschäftsstelle des Fonds eingereicht. Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden.

Mittlerweile haben sich schon mehr als 120 Betroffene bei der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet. In erster Linie ist es den ehemaligen Heimkindern wichtig, mit ihrer Geschichte und ihren Verletzungen gesehen, gehört und ernst genommen zu werden. Viele äußern den Wunsch nach Unterstützung bei der Recherche nach Akten zu ihrem Aufenthalt im Heim und natürlich den Wunsch nach Leistungen aus dem Fonds. Die regionale Anlauf- und Beratungsstelle hat damit begonnen, sich den Be-darfen der ehemaligen Heimkinder anzunehmen und wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum kümmern, Betroffene bestmöglich bei der Bewältigung der Folgen ihres Heimaufenthaltes zu unterstützen.

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